Junge Gebrauchte: Fehler auf BAFA-Antragsportal behoben

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) in einem Schreiben mitgeteilt, dass es den Systemfehler auf dem Antragsportal behoben habe. Damit können nun auch wieder Förderanträge für junge gebrauchte E-Autos gestellt werden.

Dies geht aus einem Bericht des Portals Kfz-Betrieb hervor. Hintergrund ist, dass vor rund zwei Wochen publik geworden war, dass auf dem Internetportal des BAFA in bestimmten Fällen keine Förderanträge für junge gebrauchte E-Autos gestellt werden können – also elektrifizierte Fahrzeuge, deren Erstzulassung in der Regel ein bis vier Jahre zurückliegt. Auf Nachfrage des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) teilte die Behörde mit, an einer Lösung für den Systemfehler zu arbeiten. Dies hat nun offenbar gefruchtet.

Der ZDK rät seinen Mitgliedsbetrieben, deren Anträge wegen des Fehlers abgelehnt wurden, schriftlich Widerspruch einzulegen. Dies sei eine Voraussetzung, damit die Anträge erneut bearbeitet werden könnten.
kfz-betrieb.vogel.de

 

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