Kabinettsbeschluss zur LSV kommende Woche?
Am 12. Mai soll das Bundeskabinett laut einem Medienbericht den Entwurf für die Novelle der Ladesäulenverordnung (LSV) verabschieden – zumindest nach der derzeitigen Planung. Das Wirtschafts- und Finanzministerium sollen sich zuletzt angenähert haben, aber offenbar mit einem komplizierten Kompromiss – gegen den die Verbände bereits jetzt Sturm laufen.
Zur Erinnerung: Erst im April hatten Verbände, wie etwa der BDEW, in einem Brief an Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Verkehrsminister Andreas Scheuer vor einer kurzfristigen Änderung des aktuellen Referentenentwurfs gewarnt – es ging um den Streit, ob analoge Kartenlesegeräte verpflichtend vorgeschrieben werden sollen oder nicht. Die Energiewirtschaft und Ladestationsbetreiber (CPO) forderten „stabile Rahmenbedingungen“, die aus ihren Augen unnötige Investition in die Kartenlesegeräte könnte den Ladesäulen-Ausbau bremsen. Die Kreditwirtschaft hingegen machte sich für die Lesegeräte stark.
Wie nun der Berliner „Tagesspiegel“ unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, sollen sich das federführende Wirtschaftsministerium und das ebenfalls beteiligte Finanzministerium stark angenähert haben. Es zeichne sich ein ziemlich komplizierter Kompromissvorschlag ab, so die Zeitung.
Eine aktuelle Fassung des geplanten konsolidierten Textes der LSV sieht laut dem „Tagesspiegel“ eine zeitlich zweigeteilte Regelung vor: Vor dem 1. Juli 2023 können Betreiber von Ladepunkten die Authentifizierung und Bezahlung entweder durch ein „gängiges kartenbasiertes Zahlungssystem“ oder „mittels eines gängigen webbasierten Systems“ ermöglichen – über die Browser-Möglichkeit könnte die LSV erfüllt werden, ohne dass eine Hardware-Nachrüstung eines Kreditkarten-Terminals notwendig wäre. Ausgenommen sollen Ladepunkte sein, die vor dem 17. Juni 2016 in Betrieb genommen wurden.
Diese Regelung soll aber nur vor dem 1. Juli 2023 gelten. Ab diesem Stichtag sollen Ladepunkte kontaktloses Zahlen „mindestens“ über ein „gängiges Debit- und Kreditkartensystem“ anbieten müssen. Webbasierte Möglichkeiten können zusätzlich angeboten werden, ersetzen aber das Kartenlesegerät nicht mehr. Sprich: Das Kartenlesegerät – von der Energiewirtschaft als veraltete Technik gesehen – würde laut dem angeblichen Kompromiss ab Sommer 2023 zur Pflicht.
Bereits bevor diese Fassung ins Kabinett geht, erneuern die Verbände ihre Kritik. In einer gemeinsamen Pressemitteilung von BDEW, VDA und ZVEI heißt es: „Manchmal ist es zum Verzweifeln mit dem Fortschritt. Die Bundesregierung nimmt richtigerweise Milliarden in die Hand, um die Klimaschutzziele zu erreichen und fördert den Ausbau der Elektromobilität. […] Überall einfach laden und überall einfach mobil und digital bezahlen, so muss das sein. Aber genau hier plant die Bundesregierung nun ein System, das den Ausbau des Ladenetzes um Jahre zurückwerfen und erheblich verteuern würde.“
Das „starre Bezahlsystem“ würde jede Säule durch den Einbau eines Kartenlesegeräts teurer machen, was auch den Preis pro Ladevorgang für den Kunden erhöhen werde. „Vor allem aber verzögert der Zwang zum Kartenlesegerät den weiteren Ausbau öffentlicher Ladestationen“, so die Verbände. „Der Einbau eines Kartenlesegeräts hat es in sich: Viele der entsprechenden Modelle müssen erst noch eichrechtlich geprüft und zugelassen werden. Dieser Prozess hat im letzten Fall mehrere Jahre gedauert. Viel schneller wird es jetzt auch nicht gehen.“
Verbände: „Gemeinsame Linie durch die Hintertür wieder aufgekündigt“
Aber nicht nur die Lesegeräte-Pflicht an sich, auch der Prozess wird von BDEW, VDA und ZVEI scharf kritisiert: „Auf dieses Modell zur schnellen Einführung des einfachen Bezahlens hatten sich übrigens bereits alle Beteiligten geeinigt. Eigentlich, denn nun wurde die gemeinsame Linie durch die Hintertür wieder aufgekündigt und durch ein großes Stück Bürokratie aus vergangener Zeit ersetzt: Geeichte Kartenlesegeräte mit amtlichem Zertifikat und Prüfstempel als Vorschrift für alle. Die Bundesregierung verhindert damit die Nutzung der Potenziale in der Digitalisierung.“
Die Verbraucherminister von Berlin und Baden-Württemberg fordern unterdessen in einem gemeinsamen Antrag, „dass an Ladesäulen für die Bezahlung alle gängigen bargeldlosen Zahlungsmittel kostenlos verwendet werden können. Dies umfasst u.a. die Bezahlmöglichkeit mit einer digital bereitgestellten App, mit einer Kreditkarte, einer virtuellen Kreditkarte oder mit einer Debitkarte.“ Für sie ist das viel gravierendere Problem, dass Fahrer:innen von E-Autos an der Ladesäule nicht klar erkennen können, wie viel sie die Kilowattstunde Strom kostet.
tagesspiegel.de, Mitteilung der Verbände per E-Mail
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