Bundestag soll Donnerstag SchnellLG beschließen
Am kommenden Donnerstag will der Bundestag das Schnellladegesetz beschließen. Der Bundesrat, der zuvor Änderungen an dem Gesetz gefordert hatte, soll sich Ende Mai damit befassen. Damit wäre der Weg für die geplanten Ausschreibungen aber immer noch nicht ganz frei.
Nachdem der Bundesrat Ende März Änderungen am SchnellLG gefordert hatte, wurde nun der Änderungsantrag erarbeitet. Wie das „Handelsblatt“ schreibt, dem der Antrag vorliegt, soll dieser am kommenden Donnerstag, also dem 20. Mai, im Parlament beschlossen werden.
Dem Bericht zufolge sollen Union und SPD „etliche Korrekturen“ an dem Gesetzentwurf durchgesetzt haben. Sollte der Änderungsantrag in der derzeitigen Form beschlossen werden, müsste das Bundesverkehrsministerium (BMVI) von Andreas Scheuer etwa das Konzept, mit dem der Bedarf und die Standorte für die Ladeparks ermittelt werden sollen, zuvor dem Verkehrsausschuss des Bundestages zugeleitet werden. Im endgültigen Verfahren müsse das BMVI „etwaige Einsprüche“ des Ausschusses berücksichtigen.
Damit wollen die Antragsteller nach eigenen Angaben Monopole entlang der Autobahnen verhindern. Es sei „wichtig, dass der Mittelstand mitbieten kann“, sagt SPD-Berichterstatter Mathias Stein laut dem „Handelsblatt“. Gemäß der Änderung könnten die Ladeparks nicht nur an großen Raststätten – also vor allem beim dortigen Marktführer Tank & Rast – entstehen, sondern auch an einfachen Rastanlagen. Die Intention der dem BMVI unterstellten NOW war es eigentlich, mit den Ladeparks ein besonders hochwertiges Ladeerlebnis zu bieten, wobei an die Standorte auch Ansprüche hinsichtlich der umgebenden Infrastruktur wie Gastronomie und Toilettenanlagen gestellt werden sollten.
Ein weiterer Punkt ist offenbar, dass „die Interessen der Bestandsinfrastrukturanbieter berücksichtigt werden“ müssen. Wie genau diese Berücksichtigung stattfinden soll, schreibt das „Handelsblatt“ aber nicht. In dem Gesetzentwurf wurde der Ladesäulenbestand bereits behandelt, dabei ging es vor allem um die mögliche Übernahme der Ladesäulen, wenn durch den neuen „Bundes-Ladepark“ „wirtschaftlich unzumutbare Belastungen“ entstünden. Ladesäulenbetreiber hatten sich aber vor allem über die möglichen Preiseingriffe des Bundes erzürnt, die dem BMVI mit dem SchnellLG eingeräumt werden sollen. Besonders EnBW hatte vor einem „ruinösen Preiswettbewerb gewarnt. Zu diesem Punkt hatten sich EnBW-Vertriebsvorstand Timo Sillober und Johannes Pallasch, Leiter Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, bereits im Januar bei unserer Online-Konferenz „electrive.net LIVE“ ausgetauscht.
Sollte der Bundestag das angepasste SchnellLG am Donnerstag beschließen, wird sich gemäß der vorläufigen Tagesordnung der Bundesrat in seiner Sitzung am 28. Mai mit dem Schnellladegesetz befassen. Falls das Gesetz danach in Kraft treten kann, kann das BMVI aber nicht frei mit den Ausschreibungen der Lose starten: „Auch vor einer Ausschreibung will der Verkehrsausschuss vom Ministerium informiert werden“, schreibt das „Handelsblatt“.
handelsblatt.com (Änderungsantrag), berlin.de (Bundesrat)
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