Könnte EU-Recht ein Verbrenner-Verbot ausbremsen?
Nationale Verbote von Autos mit Verbrennungsmotoren sind möglicherweise nicht europarechtskonform umsetzbar und müsste stattdessen auf europäischer Ebene eingeführt werden. Laut einem Gutachten könnte die europäische Typgenehmigung der Automodelle zur rechtlichen Hürde werden.
Zu dieser Auffassung kommt zumindest ein Rechtsgutachten im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität, über das die „Tagesschau“ berichtet. Dieses sei bereits im März erstellt worden, wurde bislang aber kaum beachtet. „Die Einführung eines ‚Verbrennerverbots‘ wäre nach unserer Einschätzung zwar verfassungsrechtlich zulässig, aber durch eine nationale Regelung wohl nicht europarechtskonform umsetzbar. Ein Verbrennerverbot müsste daher auf europäischer Ebene eingeführt werden“, wird aus dem Gutachten zitiert.
„Bemerkenstwert“ ist laut dem Bericht, dass die Stiftung Klimaneutralität „keine Lobby-Organisation der Autoindustrie“ sei. Als Beleg für diese Aussage wird angeführt, das Rainer Baake, Chef der Stiftung, Mitglied der Grünen ist und früher unter anderem Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe sowie Staatssekretär im Bundesumwelt- und im Bundeswirtschaftsministerium war. Laut Baake seien die Ausstiegsdaten einzelner EU-Länder „höchst anfechtbar“: „Die Typengenehmigung nach EU-Recht lässt das nicht zu.“
Erhält ein Fahrzeug in einem EU-Land eine Typgenehmigung, darf es laut der aktuellen Gesetzgebung in allen EU-Ländern verkauft werden. Dass soll den Marktzugang innerhalb der Europäischen Union sichern und genau solche nationalen Alleingänge – aus welcher politischen Motivation auch immer – unterbinden.
„Sie können natürlich politische Beschlüsse fassen“, sagt Baake der „Tagesschau“. „Aber eine Rechtswirkung entsteht ja erst durch ein Gesetz. Und dieses Gesetz würde dann im Zweifelsfall vor dem EuGH landen.“
tagesschau.de
8 Kommentare