Wettbewerbszentrale: Einige Händler ziehen Umweltbonus bereits ab

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Die Wettbewerbszentrale beklagt irreführende Preiswerbung im Handel mit Elektroautos. Sie habe vermehrt Beschwerden dazu erhalten, dass Autohäuser Elektrofahrzeuge in Fahrzeugbörsen wie mobile.de oder autoscout24.de mit Preisen einstellen, bei denen der Umweltbonus bereits abgezogen ist.

Die staatliche Prämie stehe aber nicht zur Disposition des Fahrzeughändlers, so die Wettbewerbszentrale. Der Autokäufer erhalte einen Anspruch gegen den Staat unter der Voraussetzung, dass der für das Fahrzeug bezahlte Preis um den auf den Fahrzeughersteller entfallenden Teil des Umweltbonus gemindert und das Auto mindestens sechs Monate auf den Kunden zugelassen war. Und schließlich stehe der Anspruch unter dem Vorbehalt, dass noch Gelder im staatlichen Fördertopf vorhanden sind.

In ihrer Mitteilung nennt die Wettbewerbszentrale drei konkrete Beispiele. So sei ein VW e-Up United zum Preis von 17.035 Euro (an Stelle des Verkaufspreises von 23.035 Euro) angeboten worden. Selbiges gelte für einen Peugeot e-208 GT (27.490 Euro anstelle von 33.490 Euro) sowie einen Kia e-Niro Spirit Navi Leder (36.480 Euro statt des Verkaufspreises von 42.480 Euro). Der tatsächliche Verkaufspreis, den der Kunde an den Händler zahlen muss, sei bei den Inseraten „wenn überhaupt, erst auf der Detailseite der beworbenen Fahrzeuge genannt“ worden.

Die landläufig als Wettbewerbszentrale bezeichnete „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.“ ist übrigens anders als das Bundeskartellamt keine staatliche Einrichtung, sondern ein gemeinnütziger eingetragener Verein mit Sitz in Bad Homburg vor der Höhe, der sich nach eigener Darstellung als „Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft“ für die Förderung des fairen Wettbewerbs einsetzt.

Somit kann die Wettbewerbszentrale nicht direkt sanktionieren. Einige der Händler seien nach Kontaktaufnahme einsichtig gewesen und hätten die Werbung geändert sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Andere Händler weigerten sich aber – gegen sie hat die Wettbewerbszentrale nach eigenen Angaben vor den jeweils zuständigen Landgerichten Klage erhoben. „Aufgrund der klaren Rechtslage geht die Wettbewerbszentrale davon aus, dass die Gerichte solche preismanipulativen Angebote auf den Verkaufsplattformen verbieten und damit wieder faire Marktbedingungen im Preiswettbewerb des Automobilhandels erreicht werden“, heißt es in der Mitteilung.

Es ist nicht der erste Versuch einiger Händler, aus dem Umweltbonus selbst Profit zu schlagen. Im März hatte die Elektroauto-Vermietung Nextmove eine Masche aufgedeckt, bei Händler mit einer Förderfähigkeit beim BAFA in Höhe von 5.000 Euro geworben hatten, obwohl die Fahrzeuge keinen Anspruch auf die Förderung hatten.
wettbewerbszentrale.de

2 Kommentare

zu „Wettbewerbszentrale: Einige Händler ziehen Umweltbonus bereits ab“
notting
24.05.2021 um 16:33
In der News fehlt was recht wichtiges: Man kann den Antrag erst nach Zulassung stellen. Dann können die Förderbedingungen schon wieder ganz anders sein. D.h. es kann passieren, dass man kein Geld bekommt, obwohl bei der Unterschrift unter dem Kaufvertrag alles gepasst hat. Haben z. B. Leasingnehmer schon drunter leiden müssen, als die Mindesthaltefrist erhöht wurde und der Leasinggeber den Vertrag deswegen nicht mal für entsprechend zusätzl. Monatsraten verlängern wollte.notting
eMobilitätsberatung-Berlin K.D.Schmitz
25.05.2021 um 17:12
Richtig schlimm ist es bei den Gebrauchtwagen-Angeboten der Händler. Da wissen die wenigsten Verkaufsberater überhaupt Bescheid über die Preisgestaltung. Den Kunden die uns mit der Beantragung beauftragen, empfehlen wir immer dringend uns VOR Unterschrift ein zu schalten.

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