Belgien bringt neue E-Firmenwagen-Regelung – aber ohne Verbrenner-Verbot
Die belgische Regierung hat grünes Licht für einen Gesetzentwurf von Finanzminister Vincent Van Peteghem gegeben, um die Elektrifizierung der Firmenwagen im Land zu beschleunigen. Das zwischenzeitlich geplante Verbot von Verbrenner-Dienstwagen ist vom Tisch, steuerliche Vorteile gibt es aber nur noch für das E-Auto.
Die geplanten Eckpunkte, die noch in die notwendige Gesetzgebung umgesetzt werden müssen, sind: Ab 2026 werden nur noch emissionsfreie Firmenwagen von steuerlichen Vorteilen profitieren. Konkret sollen elektrische Neuwagen ab 2026 zu 100 Prozent steuerlich absetzbar sein. In den Jahren danach sinkt die steuerliche Absetzbarkeit stufenweise auf 67,5 Prozent im Jahr 2031.
Firmenwagen mit Verbrennungsmotoren, die zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2025 beschafft werden, sollen schrittweise ihre steuerliche Absetzbarkeit verlieren. Die Abzugsfähigkeit wird 2025 auf 75 Prozent, 2026 auf 50 Prozent, 2027 auf 25 Prozent und 2028 auf Null gesenkt.
Um die E-Dienstwagen zu fördern, soll auch die entsprechende Infrastruktur unterstützt werden: Unternehmen sollen auch den Bau von Ladestationen für E-Autos steuerlich geltend machen können. Um die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unternehmen aber dafür sorgen, dass die Anlagen außerhalb der Öffnungszeiten für Außenstehende zugänglich sind. Auch für private Ladepunkte soll es eine Steuer-Vergünstigung geben – hier jedoch ohne den Zwang, den Ladepunkt öffentlich zugänglich zu machen.
Bei der Infrastruktur-Förderung geht es derzeit vor allem um Ladestationen für Batterie-elektrische Autos. Für die Wasserstoff-Infrastruktur der Brennstoffzellenautos solle „die Möglichkeit vorbereitet werden“ – ganz ausgeschlossen wird es nicht, wegen der aktuell verfügbaren Fahrzeugmodelle steht die Wasserstoff-Förderung aber nicht im Fokus.
Das zunächst geplante Verbot für neue Verbrenner-Firmenwagen in Belgien ab 2026 wird es also nicht geben. Arbeitgeber, die nach 2026 noch immer Firmenwagen mit Verbrennungsmotor verwenden wollen, können dies weiter tun, doch solche Autos verlieren neben ihren Steuervorteilen auf Arbeitgeberseite auch die Möglichkeit, die Kilometer aus dem Berufspendeln für den Arbeitnehmer steuerlich geltend zu machen.
„Arbeitgeber dürfen ihrem Personal auch weiterhin Diesel- oder Benzinautos zur Verfügung stellen, doch die Steuervorteile für umweltverschmutzende Firmenwagen werden wegfallen“, sagt Finanzminister Vincent Van Peteghem. „Das wird der Hebel, mit dem unser Fuhrpark grün gestaltet wird.“
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