Tesla darf Funktionstests in Grünheide durchführen
Tesla hat von Brandenburgs Landesamt für Umwelt (LfU) eine Zulassung für den vorzeitigen Beginn von Funktionsprüfungen in seinem Werk in Grünheide erhalten. Es gibt jedoch Auflagen, dass die Funktionstests nicht als Probebetrieb genutzt werden können.
Konkret wurde Tesla die Durchführung von Prüfungen der Funktionsfähigkeit von Anlagen im Bereich der Lackiererei, Gießerei und des Karosseriebaus sowie die Installation von Tanks für die Abwasserreinigung und die Betankungsanlage gestattet. Zu den zugelassenen Funktionsprüfungen an verschiedenen Anlagenteilen gehören unter anderem die Reinigung und Druckprüfungen an der Anlagentechnik, Signalprüfungen, das Befüllen von Anlagen zu Testzwecken, Funktionstests von Maschinen, Apparaten, Behältern und Brennern.
Dabei sind die Dauer der jeweiligen Tests beschränkt und der Einsatz von Material auf geringe Mengen festgelegt. Es wird betont, dass es sich dabei nicht um einen Probetrieb handelt, „da keine später verwendungsfähigen Werkstücke produziert werden“.
Konkret dürften etwa die Schmelzofenlinien für Aluminium mit genau vorgeschriebenen Mengen einmalig getestet werden, ebenso die Warmhalteöfen und die Druckgussmaschinen. Im Karosserierohbau sind Tests mit den Förderanlagen und Robotern zugelassen, um Kollisionen auszuschließen. Bei insgesamt drei Leistungstests dürfen 214 gefügte Karosserien eingesetzt werden, dabei sind die maximalen Mengen der Klebstoffe und Dichtmittel auf das Kilogramm genau vorgegeben.
Das sind nur einige Auszüge, für die Lackiererei ist die Liste der erlaubten Tests ungleich länger. Die vollständige Genehmigung mit 38 Seiten ist am Ende des Texts verlinkt.
Wie das LfU zudem mitteilt, wird die Installation von Tanks zur Abwasserbehandlung und von Tanks für das zentrale Tanklager vorzeitig zugelassen. „Es werden nur geringe Mengen wassergefährdender und störfallrelevanter Stoffe bei den Funktionstests eingesetzt, so dass die aus dem kürzlich vorgelegten Störfallgutachten gewonnenen Erkenntnisse dieser Entscheidung nicht entgegenstanden“, so das LfU. „Die Zulassung ist mit Auflagen zum Schutz des Grundwassers verbunden. Insbesondere müssen die Tests durch eine Sachverständigenprüfung begleitet werden.“ Zudem seien die bei den Test entstehenden Emissionen zu überwachen und dem Umweltamt muss vor Beginn der Tests ein Messplan vorgelegt werden.
mluk.brandenburg.de, drive.google.com (komplette Genehmigung)
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