„Bundes-Ladeparks“: Verkehrsausschuss stimmt Ausschreibungskonzept zu
Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute dem von Bundesminister Andreas Scheuer vorgelegten Ausschreibungskonzept für 1.000 neue Schnellladestandorte zugestimmt. Damit kann die Ausschreibung im Sommer 2021 starten.
Sobald das Schnellladegesetz, also die rechtliche Grundlage, in Kraft getreten ist, wird das BMVI die Ausschreibungsunterlagen im EU-Amtsblatt veröffentlichen. „Zukünftig soll es möglich sein, den nächsten Schnellladepunkt innerhalb von zehn Minuten zu erreichen – in der Stadt, auf der Landstraße und auf der Autobahn“, sagt Verkehrsminister Andreas Scheuer. „Diesem Ziel kommen wir mit der Ausschreibung des Deutschlandnetzes einen entscheidenden Schritt näher. Unser Konzept dafür steht.“
Laut Scheuer setze man mit der Ausschreibung der Standorte „auf marktwirtschaftlichen Wettbewerb und das beste Angebot für die Bürgerinnen und Bürger“. Wie die zum BMVI gehörende NOW GmbH nun ankündigt, soll es im Rahmen der Ausschreibung zwei Arten von Losen geben – in getrennten Vergabeverfahren.
In der Teil-Ausschreibung der Autobahn-Lose sollen zwischen 150 und 200 Standorte in vier bis fünf Lose aufgeteilt werden. Bei den regionalen Losen sollen rund 900 „Suchräume“ in mindestens 18 Lose aufgeteilt werden. Mit den unterschiedlichen Losarten sollen verschiedene Bewerbergruppen angesprochen werden. Die regionalen Lose sollen auch Bewerbungen von kleineren, lokal tätigen Betreibern ermöglichen.
Die Autobahn-Lose sollen konkrete Standorte umfassen – aber nicht an den teilweise schon gut abgedeckten Raststätten, sondern an unbewirtschafteten Parkplätzen, die dem Bund gehören. Daher wird diese Ausschreibung von der Autobahn GmbH – in Abstimmung mit dem BMVI und der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur – durchgeführt. Die Autobahn GmbH ist bereits heute für die Verwaltung solcher unbewirtschafteter Parkplätze zuständig. Die Ausschreibung soll „möglichst zeitnah“, aber voraussichtlich in maximal sechs Monaten erfolgen.
Die 18 Regional-Lose sollen nicht nur an kleine Betreiber mit regionalem Fokus gehen. Es werde je Region ein „kleines Los für mittelständische Unternehmen (KMU)“ geben, so die NOW. Geplant sind aber auch deutschlandweite Lose für Unternehmen, die deutschland- und europaweit tätig sind. Diese Ausschreibung wird das BMVI selbst durchführen.
Für die Regional-Lose sollen sechs bundesländerübergreifende Gebiete mit je drei bis vier Losen festgelegt werden. Davon sollen zwei bis drei Lose 50 bis 70 Standorte umfassen (also für die größeren Betreiber), während je Gebiet ein kleines Los von rund 20 Standorten ausgeschrieben werden soll.
Ein Kritikpunkt vieler Betreiber wird aber nicht ausgeräumt: die Flächen. Attraktive Flächen, die auch verfügbar und erschließbar sind, sind selten. Daher hatten einige Betreiber im Vorfeld gefordert, der Bund solle die Flächen stellen. Stattdessen heißt es nun: „Diese Suchräume geben ein bestimmtes Gebiet, z.B. rund um einen Verkehrsknotenpunkt vor. Die Bieter müssen geeignete Standorte innerhalb dieser Suchräume einbringen bzw. finden.“
Maximal 260 Standorte für Betreiber
Der Bedarf an Ladepunkten wird über das StandortTool der NOW ermittelt. Dabei soll auch der Bestand an HPC-Infrastruktur berücksichtigt werden, um Konkurrenzsituationen zu vermeiden. Zusätzlich wird es eine Loslimitierung geben: Ein Bieter soll nicht mehr als ein Autobahn-Los und drei Regional-Lose gewinnen können. Bei rund 50 Standorten pro Autobahn-Los und bis zu 70 Standorten pro Regional-Los könnte sich ein Betreiber so bis zu 260 Standorte sichern – oder 50 Autobahn-Parkplätze und 210 Suchräume, um genau zu sein.
Um bei den Regional-Losen eine hohe Beteiligung zu ermöglichen, müssen die Bieter nicht schon zum Verfahrensbeginn konkrete Standorte in ihren Suchräumen einreichen. „So wird vermieden, dass allein die Verfügung über geeignete Grundstücke von maßgeblicher Bedeutung für die Bieterauswahl ist“, schreibt das BMVI. Interessieren sich mehr als acht Bieter für ein Regional-Los, soll eine Vorauswahl erfolgen. Den Zuschlag soll das wirtschaftlichste Angebot (unter Berücksichtigung der Loslimitierung) erhalten.
Zwischen vier und 16 Ladepunkten je Standort
Um den erwarteten Lade-Bedarf an einem Standort zu decken, wird jeder Standort in eine Größe im Schema S, M, L oder XL eingeteilt – mit mindestens vier Ladepunkten bei S oder 16 Ladepunkten bei XL. Jeder Ladepunkt muss bekanntlich mindestens 150 kW bieten.
Bereits bekannt – und Kern des Schnellladegesetzes – ist, dass die Bietenden dazu verpflichtet werden, Aufbau und Betrieb der Ladepunkte zu übernehmen. Der Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs- und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher.
In den „baulichen Mindestanforderungen“ legt der Bund übrigens fest, dass Ladepunkte und zugehörige Ladeplätze – sofern dem keine rechtlichen oder baulichen Gründe entgegenstehen – mit einem Dach versehen werden sollen. „Sie sind so zu gestalten, dass ein angenehmer Aufenthalt geboten wird. Standorte sollen möglichst einen Zugang zu einem WC bzw. Sanitärbereich ermöglichen. Auch wird die Nähe zu gastronomischen Einrichtungen positiv bewertet.“ An den bisher unbewirtschafteten Autobahn-Parkplätzen verursacht eine solche Vorgabe natürlich teilweise zusätzliche Kosten, geht aber auch mit einer Aufwertung des Parkplatzes einher.
Bund legt flexible Preisobergrenze fest
„Durch die Summe der Standorte aus beiden Ausschreibungen wird ein entscheidender Schritt hin zu einer bundesweiten Flächendeckung erreicht“, heißt es in einem Infoblatt zu dem „Deutschlandnetz“. „Durch die Überschneidung der Lose wird sichergestellt, dass nicht ein Unternehmen in einer Region marktbeherrschend wird.“
Zu dem Knackpunkt des SchnellLG, dem Preismodell, äußert sich das BMVI in dem Infoblatt, ohne dabei Zahlen zu nennen. Ziel ist es, dass jeder Ladestromanbieter den gleichen diskriminierungsfreien B2B-Preis für den Strombezug bekommt. „Zu unterstreichen ist, dass das BMVI nicht das Ziel verfolgt, eine Preisregulierung für die gesamte Schnellladeinfrastruktur in Deutschland herbeizuführen. Die im Rahmen der Ausschreibung errichteten Schnellladestandorte müssen deshalb sorgfältig in den bestehenden und dynamischen Markt eingepasst werden“, schreibt das BMVI. „Dabei gilt es, einerseits eine Bevorteilung der Betreiber der Standorte des Deutschlandnetzes gegenüber Marktteilnehmern außerhalb der Ausschreibung zu vermeiden. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass überhöhte Preise vom Umstieg auf elektrische Pkw abhalten.“
In dem Preismodell, das Teil der Ausschreibungen werden soll, wird ein Sockelbetrag mit den Stromkosten festgelegt, sowie ein an den Bund zurückzuführender Einnahmenanteil und eine flexible Obergrenze. „Da der Bund einen Großteil des Betriebsrisikos übernimmt, soll ein Teil der Einnahmen an ihn zurückgeführt werden“, so das Ministerium. „Den Betreibern bleibt ein Gestaltungsspielraum bei der Festlegung der Preise, auch wenn dieser gegenüber anderen, nicht finanzierten Marktteilnehmern geringerer ist.“
now-gmbh.de (Mitteilung), bmvi.de (Ausschreibungskonzept als PDF)
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