Österreich: Gesetz erleichtert Einbau privater Ladestationen in Mehrparteienhäusern
Die österreichische Regierung will zum 1. Januar 2022 den Einbau von privaten Ladestationen in Mehrparteienhäusern deutlich erleichtern. Ab dann soll es genügen, wenn nicht mehr die Mehrheit der Wohnungseigentümer, sondern die Mehrheit der Personen, die auf das Anliegen reagieren, für die baulichen Maßnahmen stimmen.
Der Einbau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern scheitert bis dato in der Praxis oft an Schwierigkeiten, die Zustimmung der anderen Miteigentümer zu erhalten. Auf Initiative von Justizministerin Alma Zadić und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler gelten nun ab dem Jahreswechsel gesetzliche Erleichterungen bei der Beschlussfassung – und zwar für Gemeinschaftsanlagen ebenso wie für Einzelanlagen.
Schauen wir ins Kleingedruckte: Aktuell muss mehr als die Hälfte aller Wohnungseigentümer (berechnet nach Miteigentumsanteilen) für den Bau einer gemeinschaftlich genutzten Ladeanlage stimmen. Dabei kommt es auf die Miteigentumsanteile an der Liegenschaft an, unabhängig davon, wie viele Wohnungseigentümer an der Abstimmung teilgenommen haben. Das mache das Zustandekommen von Beschlüssen sehr schwierig, weil sich viele Wohnungseigentümer gar nicht an der Abstimmung beteiligten und sich nicht abgegebene Stimmen auf das Ergebnis wie Gegenstimmen auswirkten, heißt es aus dem Klimaschutzministierium.
Künftig soll es grundsätzlich auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ankommen, also auf die Personen, die sich aktiv beteiligen. Es gibt aber auch flankierende Maßnahmen und bestimmte Mindestzustimmungsquoten (ein Drittel der Miteigentumsanteile), um zu gewährleisten, dass der Beschluss nicht nur von einer sehr aktiven kleinen Minderheit getragen wird.
Bei Einzelanlagen gilt aktuell Folgendes: Wohnungseigentümer können nur mit Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer Änderungen an einer Wohnung bzw. einem Abstellplatz vornehmen, etwa eine Ladestation errichten. Es sei aber schwierig, diese Zustimmungen zu bekommen, weil einerseits die Adressen manchmal nicht bekannt seien und andererseits andere Wohnungseigentümer häufig gar nicht reagierten, heißt es aus dem Ministerium.
Künftig soll die Zustimmung bei bestimmten Ladestationen bereits dann als erteilt gelten, wenn man die anderen Wohnungseigentümer von der geplanten Änderung ordnungsgemäß verständigt und diese nicht binnen einer Frist von zwei Monaten widersprechen („Zustimmungsfiktion“). Es wird zudem klar geregelt, wie Wohnungseigentümer zu diesem Zweck die Kontaktadresse der anderen Wohnungseigentümer erhalten können.
Zusätzlich zum Einbau von Ladestationen wird auch im Zuge des neuen Gesetzes in Österreich auch die Möglichkeit weiterer baulicher Vorhaben im gemeinsamen Wohnungseigentum erleichtert – etwa bei Einzel-Photovoltaikanlagen. In Deutschland wird der Einbau privater Ladesäulen für Elektroautos ebenfalls seit einigen Monaten erleichtert – und zwar durch eine Reform des WEG, die seit 1. Dezember 2020 in Kraft ist.
Zurzeit sind nach Angaben des Klimaschutzministeriums in der Alpennation rund 50.000 reine Elektroautos und knapp 100.000 Hybrid-Autos auf den Straßen unterwegs. Die Nachfrage nach der Kaufprämie von Staat und Automobilimporteuren ist in den vergangenen Monaten stark gestiegen. Erst dieser Tage hat die Regierung deshalb das für das laufende Jahre vorgesehenes eMobility-Förderbudget in Höhe von 46 Millionen Euro um weitere 55 Millionen Euro mehr als verdoppelt.
ots.at, infothek.bmk.gv.at
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