Erst nächste Regierung tagt wieder zu Paragraf 14a EnWG
Über die sogenannte Spitzenglättung im Rahmen der Reform des Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes wird erst in der nächsten Legislaturperiode entschieden. Das BMWi bestätigte Medienberichten zufolge, das Thema nicht mehr vor der Bundestagswahl voranzutreiben.
Als Grund gibt das Ministerium an, dass noch keine Einigkeit unter Vertretern von Netzbetreibern, Industrie und Autoherstellern in Gesprächen unter der Regie des BMWi herrsche. Der im Januar vom BMWi zunächst zurückgezogene Gesetzentwurf hätte die Möglichkeit eingeräumt, „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ wie etwa Wallboxen zeitweise ferngesteuert vom Netz zu nehmen, falls ansonsten eine Überlastung des Stromnetzes droht. Bei einem Spitzentreffen zu dem Thema im Februar konnte keine Einigung erzielt werden.
Die Reform des Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes sorgt in der Branche bekanntlich für Wirbel. Während die Energiewirtschaft die ursprünglich geplante Option zur Fernsteuerung begrüßt, sieht die Autoindustrie einen „einseitigen Vorschlag zugunsten der Energiewirtschaft“. Laut VDA-Präsidentin Hildegard Müller „wäre es sehr schlecht für alle Besitzer von E-Autos und die Unternehmen, die jetzt E-Autos auf den Markt bringen“. Und weiter: „Was Spitzenglättung genannt wird, bedeutet für die Kunden leider Abschalten.“
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