EU-Gremien einig: keine Versicherungspflicht für E-Bikes
Anfang 2019 hatte der Ausschuss des Europäischen Parlaments (IMCO) beschlossen, dass es keiner obligatorischen Haftpflichtversicherung für Pedelecs und E-Bikes mit niedriger Leistung bedarf. Das bleibt auch in Zukunft so.
Eine nun vom Parlament und vom Rat der Europäischen Union erzielte vorläufige Einigung über Kfz-Versicherungsvorschriften sieht den Ausschluss von Elektrofahrrädern von der Versicherungspflicht vor. „Es war höchste Zeit, die Regeln für die Kfz-Versicherung zu klären“, sagt Dita Charanzova, Berichterstatterin des EU-Parlaments. Mit der Einigung sei es gelungen „die absurde Überregulierung von E-Bikes“ und einiger anderen Kategorien wie den Motorsport einzudämmen.
Das Abkommen muss nun formell von Parlament und Rat genehmigt werden. Nach der Genehmigung wird die novellierte Kfz-Versicherungsrichtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht und 20 Tage später gültig. Die neuen Regeln treten 24 Monate danach in Kraft.
Zum Hintergrund: Die Kfz-Versicherungsrichtlinie (MID) schreibt vor, dass alle Kraftfahrzeuge in der EU durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt sein müssen. Der im Jahr 2018 von der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschlag zur MID hatte Pedelecs mit 250 Watt und Tretunterstützung bis 25 km/h als Kraftfahrzeug definiert. Somit fielen sie in dem Entwurf unter die Kfz-Versicherungsrichtlinie, was eine verpflichtende Haftpflichtversicherung zur Folge gemacht hätte.
bike-eu.com, europarl.europa.eu
4 Kommentare