Details zur geplanten Öffnung der Tesla Supercharger
Im Rahmen der Telefonkonferenz zu den jüngsten Quartalszahlen hat Tesla einige weitere Informationen geliefert, wie die geplante Öffnung des Supercharger-Ladenetzes für Elektroautos anderer Hersteller ablaufen könnte. Eine zentrale Rolle soll dabei die Tesla-App übernehmen.
In der App müssen sich die „Fremd-Nutzer“ demnach registrieren und ihr Zahlungsmittel hinterlegen. Da die E-Autos anderer Hersteller nicht wie die Teslas mit dem Supercharger kommunizieren, soll der Ladevorgang in diesem Fall über die App gesteuert werden.
Dass Tesla die Nutzung der Supercharger über die eigenen Fahrzeuge hinaus ermöglichen will, hatte Elon Musk bereits in der vergangenen Woche per Twitter angekündigt. Wie Musk bei der Konferenz zu den Q2-Zahlen bestätigte, soll diese Lösung in allen Märkten umgesetzt werden, in denen Tesla auf den CCS-Standard setzt – also etwa Europa. In den USA verwenden die Kalifornier bekanntlich einen eigens entwickelten Ladestandard. Hierfür wird Tesla laut Musk einen Adapter anbieten, damit die Fahrzeuge anderer Hersteller – etwa mit einem CCS1-Anschluss – an dem US-Supercharger mit Tesla-Standard laden können. Was der Adapter kosten soll, ist noch nicht bekannt.
Interessant sind auch die Aussagen von Musk zur Preisgestaltung: Man plane eine „fortschrittlichere dynamische Preisgestaltung basierend auf der Ladegeschwindigkeit und dem Verkehr an bestimmten Stationen einzuführen, um kürzere Ladevorgänge zu fördern“. Sprich: Wer langsamer lädt (und damit die Ladestation länger belegt), soll mehr zahlen. Auch in Stoßzeiten könnte der Preis je Kilowattstunde angehoben werden, um die Auslastung zu steuern.
Einen Bereich, in dem sich die Preise bewegen werden, nannte Musk aber nicht. Diese praktische Umsetzung dürfte aber entscheidend für die Lenkungswirkung sein, die ein solches dynamisches Preismodell entfaltet. Besonders in den USA ist die Auslastung der Supercharger lokal sehr viel höher, in Stoßzeiten kommt es alleine schon mit den Tesla-Fahrzeugen mitunter zu Wartezeiten.
Zu der Umsetzung in Deutschland mit den Vorgaben des Eichrechts und der Ladesäulenverordnung sind ebenfalls noch keine Details bekannt.
electrek.co, greencarreports.com
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