Förderprogramm ENF 3.0 für Nutzfahrzeuge gestartet
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die dritte Runde in dem Förderprogramm „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte“ gestartet. Unternehmen mit eigenem Lkw-Fuhrpark können beim BAG ab sofort Mittel beantragen.
Ziel des ENF 3.0 ist es, für die Fuhrparkbetreiber Anreize zu schaffen, ihre Bestandsfahrzeuge gegen modernere Fahrzeuge mit Batterie- oder Brennstoffzellen-Antrieb zu ersetzen. Allerdings werden auch konventionelle Verbrennungsmotoren der Schadstoffklasse Euro6 gefördert, sofern diese die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Fahrzeuguntergruppe unterschreiten. Zudem gibt es einige weitere Anforderungen, die auf der BAG-Seite nachzulesen sind.
Laut dem BAG soll auf diese Weise „ein wirksamer Wirtschaftsimpuls zugunsten von Fahrzeugproduktion und -zulassung erreicht werden“. Es sollen also nicht nur die Emissionen aus dem Lkw-Verkehr gesenkt werden, sondern auch die Wirtschaft unterstützt werden. Da die Förderung „ausdrücklich an die Installation eines Abbiegeassistenzsystems geknüpft“ ist, soll auf diesem Weg auch die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Die zugehörige Förderrichtlinie sieht feste Zuschüsse vor und ist also anders aufgebaut als etwa die Förderung von Elektro-Bussen, wo in der Regel die Mehrinvestitionen zu einem vergleichbaren Verbrenner anteilig gefördert werden. Für das ENF 3.0 sind Zuschüsse von 15.000 Euro im Fall der Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs der Schadstoffklasse Euro V oder EEV oder 10000 Euro im Fall der Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs der Schadstoffklasse Euro IV oder schlechter vorgesehen.
Anders sieht es bei der Anschaffung „intelligenter Trailer-Technologie“ aus. Hier werden bis zu 5.000 Euro, aber maximal 60 Prozent des nachgewiesenen Anschaffungspreises gefördert.
Anträge können ausschließlich online über das „eService“-Portal des BAG gestellt werden. Die Förderrichtlinie ist bereits in Kraft und bis zum 31. Dezember 2021 befristet.
dzv.de, bag.bund.de, bag.bund.de (Förderrichtlinie als PDF)
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