BMVI startet Förderaufruf zu Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben

Nachdem die EU-Kommission vor einigen Tagen eine von der Bundesregierung vorgelegte Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben genehmigt hatte, wurden nun der Richtlinientext und der erste Förderaufruf zum entsprechenden Programm KsNI („Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“) veröffentlicht.

Mit der Ende Juli erteilten Genehmigung aus Brüssel konnte der Bund die Förderrichtlinie und auch den ersten Förderaufruf starten. Insgesamt handelt es sich um ein 507,5 Millionen Euro schweres Förderprogramm für die Beschaffung von Batterie-, Brennstoffzellen- und hybridelektrischen Fahrzeuge, der entsprechenden Tank- bzw. Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien.

Konkret sollen Neuanschaffungen von „klimafreundlichen“ Nutzfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 sowie die Umrüstung auf alternative Antriebe bei Fahrzeugen der Klassen N2 und N3 mit bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem Dieselfahrzeug gefördert werden. Auch bei der für diese Fahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur liegt die maximale Förderquote bei 80 Prozent. Machbarkeitsstudien werden zu 50 Prozent gefördert.

Das Programm KsNI wird über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) abgewickelt. Anträge können ab dem 16. August um 9 Uhr über das eService-Portal des BAG gestellt werden. Anträge für den ersten Förderaufruf sind bis zum 27. September möglich. Fahrzeuge müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids beschafft werden, bei Infrastruktur hat der Förder-Empfänger 24 Monate Zeit.

Weitere Details, etwa zum Kumulierungsverbot oder Vorgaben bei der Beschaffung durch Miet- und Leasingunternehmen, sind in dem unten verlinkten Förderaufruf zu finden. Der maximale Zuwendungshöchstbetrag für die Fördergegenstände Nutzfahrzeuge und Tank- und Ladeinfrastruktur beträgt je Antragsteller/in, Fördergegenstand und Kalenderjahr jeweils
15 Millionen Euro (netto).

Wie die bundeseigene NOW GmbH mitteilt, soll – vorbehaltlich einer entsprechenden Genehmigung der Europäischen Kommission – für die nächsten Förderaufrufe auch die Förderung von Wasserstoff-Tankstellen aufgenommen werden. Unabhängig von der Förderung aus dem KsNI-Programm soll noch 2021 Förderaufruf für Wasserstofftankstelleninfrastruktur im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) veröffentlicht werden. Anders als bei KsNI kann über das NIP die Tankinfrastrukur auch unabhängig von der Beschaffung eines Fahrzeugs gefördert werden.
now.gmbh.de, bag.bund.de (Mitteilung), bag.bund.de (Förderrichtlinie als PDF), bag.bund.de (Förderaufruf als PDF)

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