Ukraine verlängert erneut Mehrwertsteuer-Befreiung für E-Fahrzeuge

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Die Ukraine hält an ihrer Strategie für importierte Elektrofahrzeuge fest und hat eine erstmals Anfang 2018 vom Parlament beschlossene Mehrwertsteuer-Befreiung erneut verlängert. Präsident Volodymyr Zelensky unterzeichnete eine entsprechende Gesetzgebung, die Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von Elektrofahrzeugen fällt damit bis Ende 2025 weg.

Von den bereits 2018 beschlossenen und nun verlängerten Richtlinien profitieren elektrische Pkw, Elektrobusse, elektrische Lastwagen, aber auch die elektrospezifische Ausrüstung. Bis Anfang Januar 2029 werden Komponenten und Ausrüstung, die für die Produktion von Elektrofahrzeugen benötigt werden, vom Einfuhrzoll befreit. Keine Mehrwertsteuer und auch keine Einfuhrzölle zahlen Unternehmen zudem bis zum 1. Januar 2031 für eine Reihe von Waren, die der Einrichtung oder Modernisierung von Produktionsanlagen für die Herstellung umweltfreundlicher Verkehrsmittel dienen.

Darüber hinaus sind bis zum 31. Dezember 2035 die Gewinne von Unternehmen, die diese Fahrzeuge herstellen, sowie Elektromotoren, Lithium-Ionen-Batterien (Lithium-Polymer-Batterien) und Ladegeräte für diese Fahrzeuge von der Steuer befreit. Die Gesetzgebung sieht außerdem vor, bei der öffentlichen Beschaffung von Fahrzeugen der Anteil von Autos mit Elektromotor bis 2030 auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen.

Bei der Unterstützung der Elektromobilität bleibt es nicht. Die Behörden planen, die Einfuhr und Erstzulassung von Autos mit Verbrennungsmotoren, sowohl Benzin- als auch Dieselmotoren, zu verbieten – für Gebrauchtwagen mit Dieselmotoren schlägt das Ministerium für Infrastruktur den 1. Januar 2027 vor, für Neuwagen mit Dieselmotoren sowie Gebrauchtwagen und Neuwagen mit Benzinmotoren den 1. Januar 2030.

Die Ukraine führte Anfang 2018 eine vorläufige Mehrwertsteuer-Befreiung für alle Elektrofahrzeuge erstmals für das laufende Jahr ein. Im November 2018 stimmte das Parlament einer Verlängerung bis zum Ende 2022 zu.
tadviser.com, president.gov.ua

2 Kommentare

zu „Ukraine verlängert erneut Mehrwertsteuer-Befreiung für E-Fahrzeuge“
Der Diktator
17.08.2021 um 20:46
"Das Ministerium für Infrastruktur schlägt vor, ab dem 1. Januar 2027 Gebrauchtwagen mit Dieselmotoren und ab dem 1. Januar 2030 Neuwagen mit Dieselmotoren sowie Gebrauchtwagen und Neuwagen mit Benzinmotoren zu verbieten."Hä? Ab 2027 dürfen Ukrainer keine gebrauchten Diesel fahren sondern nur neue? Wie lange ist ein neuer Diesel neu? Vom Hof des Händlers bis zur nächsten öffentlichen Straße?Bitte kurz das Geschriebene überarbeiten.
Bernhard
18.08.2021 um 09:08
Ist ja ganz nett als Information, aber betrifft ja uns hier in Deutschland überhaupt nicht. Vergleichend wäre es aber interessant gewesen, mal die genaue Höhe der MWSt. in der Ukraine zu erwähnen. Reden wir von 3 % oder 25 %?

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