BMVI veröffentlicht zwei Förderaufrufe zum Ladeinfrastruktur-Ausbau

Bild: Ford

Nur einen Tag nach dem ersten Förderaufruf hat das Bundesverkehrsministerium bereits den zweiten Aufruf aus der neu aufgelegten Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ veröffentlicht – um bestehende Standorte nachzurüsten.

Bei dem am Dienstag veröffentlichten ersten Aufruf geht es wie berichtet um die Förderung von jeweils rund 9.000 öffentlich zugängliche AC- und DC-Ladepunkte sowie der zu einem geförderten Ladepunkt gehörenden Netzanschluss. Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen können ab dem 31. August Anträge stellen, gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.

Auch bei dem zweiten Förderaufruf sind  Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und auch Privatpersonen antragsberechtigt – unter einer wichtigen Voraussetzung: Es wird die Nachrüstung bereits vorhandener öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur gefördert. Alte Modelle sollen „mit Blick auf eine höhere Ladeleistung und mehr Ladekomfort“ modernisiert werden. Oder im zweiten Fall bereits bestehende, private Ladeinfrastruktur für alle öffentlich zugänglich gemacht werden. Anträge sind vom 9. September 2021 bis zum 27. Januar 2022 möglich.

Konkret muss die Modernisierung „nachweislich einen Mehrwert aufweisen“. Das ist laut dem Förderaufruf der Fall, wenn die DC-Ladeleistung auf mindestens 100 kW pro Ladepunkt erhöht wird, Authentifizierungs- oder Bezahloptionen aufgerüstet werden, bei wesentlichen Veränderungen, die den Ladekomfort steigern (z. B. Installation von Parkraumsensoren oder Herstellung der Barrierefreiheit) oder die Ladesäule „durch eine Modernisierung im Sinne der LSV öffentlich zugänglich gemacht wird“. Wichtig ist das Wort „oder“: Es muss mindestens ein Kriterium zutreffen.

„Es liegt kein Mehrwert vor, sofern durch die Modernisierung ausschließlich bestehende rechtliche Vorgaben, insbesondere die der LSV, erfüllt werden“, heißt es in dem Aufruf. Und wenn die Ladesäule bereits zuvor auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene gefördert wurde, ist eine Förderung für die Modernisierung ebenfalls ausgeschlossen.

„Bestehende Ladeinfrastrukturstandorte haben einen sehr hohen Wert. Sie wurden mit viel Aufwand entwickelt und sind bei den Nutzerinnen und Nutzern bekannt“, sagt Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. „Wir wollen die Leistungsfähigkeit dieser Standorte erhöhen oder überhaupt erst öffentlich verfügbar machen. Ein sehr wertvoller Hebel im ‚Gesamtsystem Ladeinfrastruktur‘!“

Für den zweiten Förderaufruf zur Nachrüstung stehen laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer 90 Millionen Euro bereit. Insgesamt umfasst die im Juni von der EU genehmigte Förderrichtlinie 500 Millionen Euro, die über mehrere Förderaufrufe bis 2025 verteilt werden sollen. Erklärtes Ziel des BMVI ist es, mindestens 50.000 Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte) zu errichten.

Für den ersten Förderaufruf zum Aufbau von 18.000 neuen Ladepunkten hat das BMVI 190 Millionen Euro veranschlagt. Damit sind die ersten beiden Förderaufrufe mit 280 Millionen Euro ausgestattet, also mehr als die Hälfte des Gesamtbudgets. Zum Vergleich: Die erste Auflage der Bundesförderrichtlinie Ladeinfrastruktur von 2017 bis 2020 hatte ein Gesamtbudget von 300 Millionen Euro – die Bilanz lesen Sie hier. Die Wallbox-Förderung von privaten Ladepunkten findet außerhalb der Förderrichtlinien für den Aufbau öffentlicher Ladepunkte statt.
bmvi.de (Mitteilung), bmvi.de (Förderaufruf als PDF)

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