Berlin plant einen Ladepunkt je zehn E-Autos
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat das Energiewendegesetz überarbeitet und neue Vorgaben auf dem Weg zur Klimaneutralität gemacht. Das betrifft auch die E-Mobilität: Die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge soll weiter ausgebaut werden.
Ziel ist, dass in Berlin bis 2030 mindestens ein Ladepunkt für je zehn zugelassene E-Fahrzeuge vorhanden ist. Bis 2025 soll dieses Ziel zu mindestens 30 Prozent erreicht sein. „Der Aufbau im öffentlichen Raum erfolgt im Auftrag des Landes Berlin nach den Maßgaben einer einheitlichen, diskriminierungsfrei zugänglichen Ladeinfrastruktur und berücksichtigt dabei die Entwicklung des Ausbaus von Ladeeinrichtungen im privaten Raum“, heißt es auf Seite 8 des Gesetzes. Dem Abgeordnetenhaus sei jährlich über den Ausbau zu berichten.
Als weitere Voraussetzung wird in dem Energiewendegesetz festgehalten, dass nur „Ladeeinrichtungen öffentlich gebaut bzw. gefördert“ werden, wenn an diesen ausschließlich regenerativ erzeugter Strom angeboten werde.
Dem Aufbau der Ladeinfrastruktur kommt noch eine weitere Rolle zu: Die angepeilte Umstellung der von der öffentlichen Hand genutzten Flotten kann laut dem Gesetz verzögert werden, „solange und soweit erforderliche Ladeinfrastruktur nicht rechtzeitig zur Verfügung steht“.
Die Fahrzeuge, die von der öffentlichen Verwaltung und den landeseigenen Betrieben genutzt werden, sollen demnach bis 2030 komplett CO2-frei sein – es wird aber nicht vorgeschrieben, ob es sich dabei um Batterie-elektrische oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge handeln soll. Da in Paragraf 11a allerdings ausschließlich die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und nicht Wasserstoff-Tankstellen erwähnt werden, stehen Brennstoffzellen-Fahrzeuge offenbar nicht im Fokus des Abgeordnetenhauses. Von dieser Vorgabe gibt es auch Ausnahmen, wenn es auf dem Markt keine CO2-freien Modelle gibt – etwa für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste.
Gesamtziel des Energiewendegesetzes ist es, die CO2-Emissionen in der Hauptstadt bis 2030 um mindestens 70 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Für 2040 werden 90 Prozent, für 2045 95 Prozent angepeilt. Vor der Neufassung des Gesetzes waren bis 2030 nur 60 Prozent Einsparung vorgesehen. Neben der E-Mobilität sind unter anderem auch ein CO2-Budget für verschiedene Bereiche, eine Solar-Pflicht für öffentliche Gebäude und eine höhere Energieeffizienz für öffentliche Gebäude vorgesehen.
rbb24.de, energiezukunft.eu, berlin.de (Gesetz als PDF)
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