Klima-Klage gegen BMW, Daimler und VW
Die Verfahren würden sich dabei nach den Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und Greenpeace vor allem auf das „wegweisende Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts“ stützen. Das Gericht hatte im April die Klimagesetzgebung als unzureichend kritisiert und den Gesetzgeber zur Nachbesserung verpflichtet.
Nach Informationen des „Spiegel“ ist auch der Öl- und Gaskonzern Wintershall DEA betroffen. Die Anwälte der beiden Umweltorganisationen wollten den Unternehmen einen „Klimaschützenden Unterlassungsanspruch“ zustellen.
Update 20.09.2021: Die Forderung der Deutschen Umwelthilfe, wonach BMW ab 2030 weltweit kein Auto mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen soll, hat der deutsche Autobauer zurückgewiesen.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte bis spätestens Montag eine Unterlassungserklärung von BMW gefordert und mit einer Klage gedroht. BMW teilte in seinem Antwortbrief mit, dass über den Weg zur Erreichung der Klimaziele die demokratisch legitimierten Parlamente entscheiden würden. Ein Rechtsstreit zwischen zwei privaten Parteien könne diesen demokratischen Prozess nicht ersetzen.
Update 21.09.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nun offiziell Klageschriften gegen BMW und Mercedes-Benz bei den Landgerichten in München und Stuttgart eingereicht. Nachdem die Unternehmen nicht fristgerecht ihre Unterlassung erklärt haben, soll ihnen nun untersagt werden, über 2030 hinaus noch Verbrennungsmotoren zu bauen.
Während hinter den Klagen gegen BMW, Mercedes und Wintershall die DUH steht, soll es laut dem „Handelsblatt“ bei Volkswagen Greenpeace sein. Die zuständige Anwältin Roda Verheyen soll dem Wolfsburger Automobilkonzern allerdings eine deutlich längere Frist bis Ende Oktober eingeräumt haben.
Update 01.11.2021: Auch Volkswagen wehrt sich gegen die Forderung von Umweltverbänden, die einen Verbrennerausstieg bis 2030 fordern. „Volkswagen wird die von Ihnen geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben“, heißt es in einem Schreiben von Volkswagen an Greenpeace. Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland, reagierte darauf mit den Worten „Volkswagen hat heute die Chance vertan, aus eigenen Stücken eine Strategie vorzulegen, mit der das Unternehmen seinen Beitrag zum Einhalten der 1,5-Grad-Grenze leisten kann. Wir werden deshalb in den kommenden Tagen wie angekündigt Klage einreichen.“
Update 09.11.2021: Greenpeace hat nun offiziell Klage gegen die Volkswagen AG wegen mangelndem Klimaschutz eingereicht. Volkswagen wird darin aufgefordert, den Verkauf von Verbrennern spätestens im Jahr 2030 weltweit zu beenden. Der Konzern hatte eine von Greenpeace geforderte entsprechende Unterlassungserklärung nicht abgegeben.
Update 14.09.2022: Das Landgericht Stuttgart hat eine Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen Mercedes-Benz in erster Instanz abgewiesen. Das Gericht gab an, dass es dem Gesetzgeber obliege zu entscheiden, was getan werden muss, um den Klimaschutz einzuhalten. Dies könne durch eine Individualklage vor einem Zivilgericht nicht vorweggenommen werden.
Die Deutsche Umwelthilfe kündigte in einer eigenen Mitteilung daraufhin an, in die nächste Instanz vor das Oberlandesgericht Stuttgart zu ziehen. Die DUH fordert den klimagerechten Umbau von Mercedes-Benz insbesondere durch eine drastische Reduzierung der CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Einklang mit den Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes. Mercedes-Benz soll dazu unter anderem spätestens bis zum Jahr 2030 den Verkauf von Verbrenner-Neuwagen stoppen. Der Autobauer hatte allerdings im vergangenen Jahr angekündigt, noch vor Ende dieses Jahrzehnts vollelektrisch werden zu wollen – zumindest „wo immer die Marktbedingungen es zulassen“.
Update 08.02.2023: Das Landgericht München I hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen BMW abgewiesen. Der Verein wollte gerichtlich durchsetzen, dass BMW den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotor ab 2030 einstellt. Die Entscheidung des Landgerichtes ist noch nicht rechtskräftig und die DUH hat bereits angekündigt, mit ihrer Klimaklage gegen BMW in die nächste Instanz zu gehen.
Update 15.02.2023: Das Landgericht Braunschweig hat eine von Greenpeace unterstützte Zivilklage gegen Volkswagen abgewiesen. Der Konzern wurde darin aufgefordert, den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor spätestens im Jahr 2030 weltweit zu beenden. Das LG wies die Klage mit der Begründung ab, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des Bundesklimaschutzgesetzes (KSG) seinen sich aus den Grundrechten ergebenden Schutzpflichten gegenüber den Bürgern genüge. „Die Verpflichtungen eines privatwirtschaftlich handelnden Unternehmens reichen nicht weiter als die dem Staat aus den Grundrechten unmittelbar erwachsenen Schutzpflichten“, so das Gericht in einer Mitteilung. Greenpeace kündigt bereits weitere rechtliche Schritte an.
Update 16.10.2023: Die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen BMW wegen unzureichendem Klimaschutz wurde auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht München abgewiesen. Der Verein wollte gerichtlich durchsetzen, dass BMW den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotor ab 2030 einstellt. Die DUH gibt sich aber nicht geschlagen und kündigt Revision beim Bundesgerichtshof an.
Update 14.11.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist ein weiteres Mal mit ihrem Versuch gescheitert, deutsche Autokonzerne gerichtlich dazu zu zwingen, den Verkauf von Verbrennern spätestens 2030 zu beenden. Rund einen Monat, nachdem eine entsprechende Klage der DUH gegen BMW auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht München abgewiesen (siehe Update vom 16. Oktober 2023) wurde, hat nun das OLG Stuttgart eine Berufung der DUH gegen Mercedes-Benz zurückgewiesen und damit ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt.
„Der Senat hat die Berufung der Kläger als offensichtlich unbegründet erachtet und deswegen gemäß § 522 Absatz 2 ZPO durch Beschluss entschieden, dass den Klägern ein sog. quasinegatorischer Anspruch nach §§ 12, 862, 1004 BGB analog nicht zusteht. Ein solcher Anspruch setze voraus, dass das gerügte, als solches rechtmäßige Verhalten, nämlich das Inverkehrbringen von neue Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor, zumindest zu einem rechtswidrigen Zustand führe. Daran fehle es. Ein rechtswidriger Zustand könne sich allenfalls unter Berücksichtigung einer mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten ergeben“, so das Gericht in einer Mitteilung.
Wie schon im Fall BMW gibt sich die Deutsche Umwelthilfe nicht geschlagen und kündigt an, ihre Klimaklage gegen Mercedes-Benz vor den Bundesgerichtshof zu bringen.
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