Innovationsprämie: Verlängerung wohl auf der Zielgeraden
Das BMWi hat die Änderung der Förderrichtlinie der Innovationsprämie für die Verlängerung bis zum 31. Dezember 2025 nun in die Ressortabstimmung gegeben. Demnach seien u.a. strengere Vorgaben für PHEV geplant und E-Leichtfahrzeuge sollen künftig förderfähig sein.
Nach Abschluss der Ressortabstimmung werde die Förderrichtlinie zur Prüfung an die Europäische Kommission übermittelt. Anschließend könne eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen.
Ursprünglich sollte die Innovationsprämie, welche den staatlichen Anteil am Umweltbonus verdoppelt, Ende dieses Jahres auslaufen. Auf dem Auto-Gipfel im November 2020 wurde jedoch eine Verlängerung bis Ende 2025 beschlossen. Bislang ließ eine Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie auf sich warten. Eine Sprecherin des BMWi teilte gegenüber unserer Redaktion bereits im März mit: „Die Abstimmungsprozesse sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Mit einer Veröffentlichung ist in wenigen Wochen zu rechnen.“ Aus wenigen Wochen wurden nun aber weitere Monate.
Jetzt scheint es jedoch vorwärts zu gehen: „Das BMWi hat die notwendige Änderung der Förderrichtlinie der Innovationsprämie für E-Autos für die Verlängerung bis 31. Dezember 2025 in die Ressortabstimmung gegeben“, wie das Ministerium auf Twitter mitteilt. Und weiter: „Die Ressortabstimmung dauert aktuell an. Nach Abschluss der Ressortabstimmung wird die Förderrichtlinie zur Prüfung an die Europäische Kommission übermittelt. Anschließend kann eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen.“
Mit der neuen Förderrichtlinie sollen auch die Fördervorgaben für Plug-in-Hybride strenger ausfallen, wie die „Süddeutsche Zeitung“ mitteilt. Plug-in-Hybride seien jedoch weiterhin ein „wichtiger und notwendiger Baustein“ und eine Brücke hin zum Markthochlauf reiner E-Autos, heißt es. Bislang gilt für Plug-in-Hybride folgende Regelung: „Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind solche, deren maximale CO2-Emission je gefahrenen Kilometer 50 Gramm nicht übersteigt oder eine bestimmte Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine erreicht. Bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 beträgt diese elektrische Mindestreichweite 40 km, bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 beträgt sie 60 km und bei Anschaffung nach dem 1. Januar 2025 beträgt diese 80 km.“
Doch ab dem 1. Oktober 2022 soll das CO2-Kriterium wegfallen und nur noch die elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern greifen. Ab dem 1. Januar 2024 – also ein Jahr früher als bislang geregelt – müssen Plug-in-Hybride für eine Förderung eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern vorweisen. Der ADAC begrüßt grundsätzlich die strengeren Fördervorgaben für PHEV-Fahrzeuge. Fordert jedoch, dass Teile der Förderung im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung an hohe elektrische Fahranteile gekoppelt werden.
Kritik gab es an der bisherigen Förderrichtlinie auch an der fehlenden Förderung für elektrische Leichtfahrzeuge. Nach dem derzeitigen Entwurf soll aber auch diese Fahrzeugklasse künftig förderfähig sein. Dabei gehe es um zulassungspflichtige Leichtfahrzeuge mit elektrischem Antrieb. In diese Kategorie würden alle Fahrzeuge der Klassen L1e bis L7e fallen. Allerdings dürfte es eher wahrscheinlich sein, dass Fahrzeuge der Klassen L6e und L7e gefördert werden, hingegen L1e bis L5e nicht. Aufschluss darüber wird jedoch erst die neue Förderrichtlinie geben.
Zudem seien Erleichterungen für Leasing-Fahrzeuge geplant. Details dazu gibt es bislang aber noch nicht.
Seit der Einführung der Kaufprämie im Juni 2016 sind beim BAFA insgesamt 795.346 Anträge eingegangen (bis zum Stichtag 31. August 2021), davon 438.627 für Batterie-elektrische Fahrzeuge, 356.510 für Plug-in-Hybride und 209 für Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Allein seit Jahresbeginn sind 1,25 Milliarden Euro (Stand Anfang Juli) an Prämien geflossen, wie Wirtschaftsminister Peter Altmaier gegenüber der „Tagesschau“ mitteilte. Im ersten Halbjahr 2021 seien bereits mehr Kaufprämien der Bundesregierung in Anspruch genommen worden als im ganzen vorigen Jahr. Seit Beginn der Förderung seien rund 2,1 Milliarden Euro ausbezahlt worden.
Laut dem BAFA beträgt das vorgesehene Fördervolumen für die Kaufprämie insgesamt 6,18 Milliarden Euro. Davon kommen 2,09 Milliarden Euro von den Autoherstellern. Das vom Bund bereitgestellte Fördervolumen liegt inklusive der Erhöhung bei 4,09 Milliarden Euro. Erst gut die Hälfte der Fördermittel wären demnach bis zum Juli dieses Jahres aufgebraucht worden. Der Topf sei also noch gut gefüllt. Doch um einem zu frühen Ende entgegenzuwirken, könnte der Fördertopf aufgestockt werden: „Um die Planungs- und Investitionssicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Unternehmen zu erhalten, wurden in der Vergangenheit die Fördermittel regelmäßig aufgestockt“, teilte das BAFA mit.
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