Gericht untersagt sechs Klauseln in EnBW-AGB

Auf Klage der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht Karlsruhe der EnBW die Verwendung von insgesamt sechs Klauseln in den AGB für Autostrom an Ladesäulen untersagt. Das Urteil hat aber einen großen Haken: Die beanstandeten AGB gelten gar nicht mehr.

Wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt, erklärte das Gericht unter anderem die Vertragsbedingung für unwirksam, nach der Verbraucher:innen die aktuellen Preiskonditionen an unterschiedlichen Stellen wie der EnBW-App, an der Ladesäule oder auf der Webseite des Unternehmens selbst suchen müssen.

„Für uns ist das Gerichtsurteil in zweierlei Hinsicht ein großer Erfolg. Es schützt zum einen Verbraucher:innen vor unzulässigen Zusatzkosten und sorgt für Preistransparenz“, sagt Holger Schneidewindt, Jurist und Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Zum anderen stellt das Urteil klare Leitplanken für die wachsende Zahl von Ladetarifen auf.“

Während Letzteres wohl zutrifft, wird durch das Untersagen der sechs Klauseln wohl kein einziger Nutzer des EnBW-Ladedienstes vor unzulässigen Zusatzkosten geschützt. Der Grund ist sehr einfach: Das am 16. Juli 2021 gefällte und jetzt per Pressemitteilung bekannt gemachte Urteil (Az. 10 O 369/20) betrifft eine Version der AGB, die „ohnehin seit Januar 2021 für Neukund*innen und seit Februar 2021 für Bestandskund*innen nicht mehr gültig sind“, wie ein EnBW-Sprecher gegenüber electrive.net erklärt. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, EnBW sieht aber „keinen Bedarf für eine weitere rechtliche Klärung“.

In einer Stellungnahme gibt der Energiekonzern an, das aktuelle Urteil des Landgerichts Karlsruhe zu akzeptieren. „Transparenz gegenüber unseren Kund*innen ist uns sehr wichtig. Deshalb haben wir die AGB bereits seit Jahresanfang entsprechend geändert“, sagt Timo Sillober, der als Chief Sales & Operations Officer der EnBW auch für den Bereich E-Mobilität verantwortlich ist.

Auf die aktuellen Tarife des EnBW-Diensts „mobility+“ hat das Urteil somit keine Auswirkungen.
presseportal.de (Mitteilung Verbraucherzentrale NRW), verbraucherzentrale.nrw (Urteil als PDF), enbw.com (Stellungnahme EnBW)

2 Kommentare

zu „Gericht untersagt sechs Klauseln in EnBW-AGB“
notting
16.09.2021 um 18:45
Im Artikel fehlen wichtige Aussagen, wodurch ich ihn zieml. sinnlos finde. Werden nun überspitzt ausgedrückt alle Anbieter verboten, die generell sagen "Schau in die App was dich das Laden mit unserem Tarif kosten wird"? Oder ist das Problem, dass es überraschend ist, wenn man trotz "Bei uns zahlen Sie an AC xEUR, DC yEUR" doch in dne AGB was von "Schauen Sie in die App" schreibt?notting
Sebastian Schaal
17.09.2021 um 08:55
Hallo notting,das LG Karlsruhe hat nicht allgemein über derartige Aussagen geurteilt, sondern nur die konkreten Formulierungen in dieser Version der AGB für nicht zulässig erklärt. Eine "generelle" Rechtsprechung von höheren Instanzen bestätigt zu der App-Frage gibt es (noch) nicht.Viele Grüße Sebastian Schaal
notting
17.09.2021 um 20:33
Danke!notting

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Lesen Sie auch