GLS zeigt neues Karten-Bezahlterminal für Ladestationen
Die GLS Bank stellt über ihren Ableger GLS Mobilität ein neues Geldkarten-Bezahlterminal für Ladestationen vor. Das Produkt namens Giro-e Pay-T kann wahlweise freistehend neben Ladesäulen oder auch an Hauswänden installiert werden.
Laut GLS arbeitet das unabhängig montierbare Terminal völlig autark von Ladestationen. Es bietet ein integriertes Display mit kontaktlosem PCI-DSS-zertifiziertem Kreditkartenleser, PIN-Eingabemöglichkeit sowie SIM-Modem. Die technische Anbindung funktioniert dem Unternehmen zufolge herstellerübergreifend bei jedem Ladesäulen-Modell via OCPP 1.6, das am Giro-e TCC Backend oder an einem der kooperierenden Partner-Backends von Giro-e angebunden werden kann, soweit diese Remote-Starts via OCPI unterstützen.
GLS betont, dass sich Giro-e Pay-T insbesondere für mehrere Ladestationen an einem Ort anbiete: „Am Touchscreen des Terminals wird der jeweilige Ladepunkt ausgewählt und der Ladevorgang startet. Die Bezahlung ist kontaktlos mit allen Giro- und Kreditkarten möglich. Ein weiterer Vorteil: Display und Pin-Pad liegen versteckt im Gehäuse und fahren nur bei Bedarf heraus. Die Technik ist so vor Wetter und Vandalismus geschützt.“
Das Bezahlterminal ist ferner komplett in die kaufmännischen Module der Zahlungs- und Abrechnungsmethode Giro-e integriert. Damit erfüllt es laut GLS alle Anforderungen, die über das deutsche Eichrecht an die Belegbereitstellungspflicht gestellt werden. „Mit unserem neuen Produkt bieten wir für den stark steigenden Bedarf an kleinen Ladeparks die perfekte Bezahllösung als Ergänzung zu den bestehenden Systemen“, wirbt Uwe Nehrkorn, technischer Leiter von Giro-e.
Die Politik schreibt Bezahlterminals zukünftig übrigens vor: Ladesäulenbetreiber müssen zum Ad-hoc-Laden ab Juli 2023 mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten. So steht es in einer neuen Fassung der Ladesäulenverordnung (LSV), die das Kabinett im Mai beschlossen hatte und die Ende vergangener Woche ohne Änderung durch den Bundesrat gegangen ist. Die endgültige Beschlussfassung ist nun nur noch Formsache.
Konkret müssen neue Ladestationen künftig also über ein Kartenlesegerät und ein PIN-Pad zur Eingabe der Geheimnummer verfügen. Zulässig ist aber auch ein zentrales Terminal für mehrere Säulen wie es die GLS Mobilität nun optional anbietet. Bestehende Säulen müssen nicht nachgerüstet werden.
„Mit unserem neuen Produkt reagieren wir schon jetzt auf die Anpassungsvorschläge zur Ladesäulenverordnung, egal in welcher Form diese letztlich verabschiedet wird“, kommentiert Nehrkorn.
giro-e.de, gls.de
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