Volkswagen plant PHEVs mit über 100 km E-Reichweite
Volkswagen hat im Zuge einer Vorstellung seiner aktuellen Plug-in-Hybrid-Modelle einen Ausblick auf die PHEV-Strategie der kommenden Jahre gegeben. Voraussichtlich ab 2023 soll eine neue Generation von Plug-in-Hybrid-Antrieben zum Einsatz kommen.
Zum einen wird der bislang verwendete Verbrennungsmotor 1.4 TSI durch den 1.5 TSI ersetzt. Zum anderen soll die Batteriekapazität und damit die elektrische Reichweite deutlich steigen – letztere auf rund 100 Kilometer. Außerdem sollen die PHEVs bei Volkswagen künftig über eine Schnellladeoption mit CCS-Anschluss verfügen und damit deutlich schnellere Ladevorgänge als mit den bestehenden einphasigen Onboard-Ladern mit nur 3,6 kW Ladeleistung ermöglichen.
Zurzeit beherbergen die MQB-Modelle von Volkswagen 1.4 TSI-Vierzylinder, der zwischen 110 und 115 kW leistet und mit einem Elektromotor mit bis zu 85 kW und einer 13-kWh-Batterie kombiniert ist. Neben der neuen Verbrennergeneration soll eine gleichgroße Batterie mit verdoppeltem Energiehalt Einzug in die neuen PHEV der Konzerngruppe halten. Dies soll durch eine neue Packaging-Methode und Verbesserungen auf Zellebene erreicht werden. Der E-Motor soll weiterhin nahezu unverändert im Gehäuse des Sechsgang-Doppelkupplungsgetriebes sitzen.
Aus Medienberichten geht hervor, dass auch der AC-Onboard-Lader eine Aufwertung erfahren könnte. Von den eingangs genannten 3,6 kW einphasig auf 11 kW dreiphasig. Bestätigt ist dies jedoch nicht.
Mit diesen Ankündigungen untermauern die Wolfsburger, dass sie auf dem Weg in die BEV-Zukunft noch eine ganze Weile parallel auf Plug-in-Hybride setzen wollen. Die VW-Marke will in Europa bekanntlich spätestens 2035 aus dem Geschäft mit Verbrennungsmotoren aussteigen, Audi 2033.
Wichtig ist die E-Reichweitenverlängerung bei PHEV übrigens auch mit Blick auf die Förderpolitik. Denn für die Innovationsprämie dürften künftig strengere Vorgaben für PHEV Einzug halten. In weit fortgeschrittenen Entwürfen der Förderrichtlinie werden die bis dato ausschlaggebenden CO2-Emissionsgrenzwerte für PHEV durch Vorgaben zur E-Reichweite ersetzt. Demnach sollen ab dem 1. Oktober 2022 nur noch Plug-in-Hybride förderfähig sein, die eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern bieten. Ab dem 1. Januar 2024 soll die Messlatte auf 80 Kilometer erhöht werden.
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