Baden-Württemberg bezuschusst E-Bus-Beschaffung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Antragsteller bei der Beschaffung von reinen Elektro- und Brennstoffzellenbussen bis Jahresende mit 10,37 Millionen Euro. Die Förderung ist Teil des Busförderprogramms 2021, das insgesamt Zuschüsse in Höhe von 26,8 Millionen Euro bereitstellt.
Der Fokus des Busförderprogramms liegt auf emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen, gewährt aber unter bestimmten Voraussetzungen auch noch eine Bezuschussung von Dieselbussen. Für die insgesamt 26,8 Millionen Euro werden in diesem Jahr alles in allem 402 Linien- und Bürgerbusse bezuschusst, darunter vor allem Elektro- und Hybridbusse. Das Land hat dabei das ursprünglich vorgesehene Gesamtfördervolumen leicht erhöht, von 25,2 auf 26,8 Millionen Euro. Diese Förderung basiert dabei auf dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).
Für die Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge will die Landesregierung in diesem Jahr Förderanträge in Höhe von 10,37 Millionen Euro bewilligen, für emissionsarme Fahrzeuge wie Hybridbusse stehen 10,26 Millionen Euro bereit. Weitere 3,3 Millionen Euro gewährt das Bundesland für Dieselfahrzeuge, wenn diese dazu dienen, das Angebot im Linienverkehr zu vergrößern. 2,5 Millionen Euro stehen schließlich pro Antragsteller für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs bereit.
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann betont, dass Linien- und Bürgerbusse durch gezielte Förderung des Landes verstärkt auf klimaverträgliche Antriebsformen umgestellt werden sollen. „Ein Großteil der Landesmittel wird bereits heute dafür eingesetzt, die Anschaffung völlig emissionsfreier Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb oder Brennstoffzellenantrieb sowie von Oberleitungsbussen zu fördern. Diesen Anteil werden wir kontinuierlich steigern.“
Die ÖPNV-Unternehmen sind bekanntlich durch Vorgaben aus der europäischen CVD-Richtlinie – der Clean-Vehicle-Directive – angehalten, ihren Anteil an E-Bussen zu erhöhen. Seit August 2021 gibt die Europäische Union darin öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern gesetzliche Quoten für die Beschaffung klimafreundlicher Fahrzeuge vor. Der Bund setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie im Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – SaubFahrzeugBeschG) um.
baden-wuerttemberg.de
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