51.389 Anträge auf den Umweltbonus im September
Genau 51.389 Anträge auf den Umweltbonus verzeichnete das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im September. Gegenüber dem Vorjahresmonat ein Plus von 87,3 Prozent.
Im Detail waren es 29.559 Anträge auf Batterie-elektrische Fahrzeuge, die gegenüber dem September 2020 ein Plus von 95,3 Prozent verzeichneten. Hinzu kamen 21.826 Anträge für Plug-in-Hybride, die um 77,5 Prozent zulegten. Vier weitere Anträge gingen für Brennstoffzellen-Fahrzeuge ein.
Von Januar bis September 2021 wurden insgesamt 426.748 Anträge auf den Umweltbonus gestellt – gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein Plus von 255,9 Prozent. Von den 426.748 Anträgen gingen beim BAFA 218.312 Anträge für BEV-Fahrzeuge (+226,3 Prozent), 208.403 Anträge auf PHEV-Fahrzeuge (+293,7 Prozent) und 33 weitere Anträge auf FCEV-Fahrzeuge (-45 Prozent) ein.
Bis zum Stichtag 30. September 2021 sind bei der Behörde seit der Einführung der Kaufprämie im Juni 2016 insgesamt 846.735 Anträge eingegangen, davon 468.186 für Batterie-elektrische Fahrzeuge, 378.336 für Plug-in-Hybride und 213 für Brennstoffzellen-Fahrzeuge.
Bei den Herstellern liegt nach wie vor Volkswagen vorne – für Fahrzeuge der Wolfsburger Marke wurden von Januar bis September dieses Jahres 79.506 Anträge und seit Einführung der Kaufprämie insgesamt 137.016 Anträge für VW-Fahrzeuge gestellt.
Dahinter verteidigt Mercedes-Benz den zweiten Rang, sowohl seit Beginn der Kaufprämie (87.147 Anträge) als auch von Januar bis September 2021 mit 45.592 Anträgen. Auf dem dritten Rang liegt BMW mit 32.008 neuen Anträgen von Januar bis September und 79.416 Anträgen seit Juni 2016.
Eine vollständige Liste der Anträge nach einzelnen Modellen und Ausstattungen finden Sie hier.
Mit der Umweltbonus-Erhöhung im Februar 2020 waren die Antragszahlen im März 2020 stark gestiegen. In den Folgemonaten ging das Interesse – wohl vor allem wegen der Gerüchte um eine weitere Förderung im Corona-Konjunkturpaket – spürbar zurück. Doch auch die Corona-Pandemie hinterließ ihre Spuren. Fahrzeuge konnten nicht zugelassen werden und für diese Fahrzeuge somit auch keine Anträge auf die Kaufprämie gestellt werden.
Mit der Einführung der Innovationsprämie meldete das BAFA seit Juli 2020 hingegen fast nur noch neue Rekordwerte. Den Höhepunkt erlange der Antragsstand im Dezember 2020 mit insgesamt 58.365 Anträgen. Anfang dieses Jahres gingen die Anträge erst einmal wieder zurück. Wie auch bei den Neuzulassungen, war dies aber zu erwarten. Doch schon im März dieses Jahres wendete sich das Blatt.
Die im November 2020 beschlossene Verlängerung der Innovationsprämie bis Ende 2025 (bisher: Ende 2021) ist noch immer nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Noch im Juli kündigte das zuständige Bundeswirtschaftsministerium an, die Verlängerung „in Kürze“ vorzunehmen. Jetzt gibt es jedoch Neuigkeiten: Das BMWi hat die Änderung der Förderrichtlinie der Innovationsprämie für die Verlängerung bis zum 31. Dezember 2025 mittlerweile in die Ressortabstimmung gegeben. Nach Abschluss der Ressortabstimmung werde die Förderrichtlinie zur Prüfung an die Europäische Kommission übermittelt. Anschließend könne eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen. Und mit der Änderung sollen u.a. strengere Vorgaben für Plug-in-Hybride kommen oder auch E-Leichtfahrzeuge förderfähig sein.
bafa.de (PDF)
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