Förderaufruf zu H2-Tankstellen für Nutzfahrzeuge gestartet
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat einen neuen Aufruf zur Förderung des Aufbaus öffentlicher Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge gestartet. Bis zu 60 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Förderanträge können ab sofort bis zum 31.01.2022 gestellt werden.
Wie die zum BMVI gehörende NOW GmbH mitteilt, wird im Rahmen des Förderaufrufs die Errichtung von Wasserstofftankstellen nur dann unterstützt, wenn diese im Betrieb „100 Prozent erneuerbaren Wasserstoff abgeben“. Die Förderquote beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Neben den Wasserstofftankstellen selbst werden auch Elektrolyseanlagen zur Versorgung der Tankstellen gefördert. Auch hier ist die Voraussetzung, dass die Anlagen zur Erzeugung des Wasserstoffs ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben wird. Die Förderquote beträgt in diesem Fall 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zur Errichtung der Anlage. Für KMU ist eine Erhöhung der Förderquote bei Elektrolyseuren um 10 bzw. 20 Prozent für mittlere bzw. kleine und Kleinstunternehmen möglich, sofern das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann.
Für den Förderaufruf, der Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (2016 – 2026) – kurz NIP II – ist, stehen bis zu 60 Millionen Euro zur Verfügung. Über die NIP II wurden bisher Busse, Müllsammelfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge und Pkw in Flotten mit Brennstoffzelle sowie die zu deren Betrieb notwendige Betankungsinfrastruktur und Wasserstoffproduktionsanlagen gefördert.
Mit dem Förderaufruf soll die „Marktaktivierung“ für Produkte gefördert werden, „die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als Vorstufe des Markthochlaufs“. So drückt es der Projektträger Jülich (PtJ) aus, der die Anträge bearbeitet.
In diesem Fall handelt es sich um ein einstufiges Verfahren, die Antragstellung erfolgt über das Portal des Bundes „easy-Online“. Sollten die eingereichten Anträge die 60 Millionen Euro übersteigen, werden die vorliegenden Anträge „nach den Kriterien im Aufruf priorisiert“, so der PtJ.
now-gmbh.de, ptj.de (Förderaufruf als PDF)
5 Kommentare