VW: Sechs PHEV-Modelle auch 2022 förderfähig
Volkswagen hat mitgeteilt, dass die derzeit bestellbaren sechs PHEV-Modelle der Marke bereits die künftigen Anforderungen des BAFA erfüllen und weiterhin förderfähig sein werden. Bekanntlich steigt für Plug-in-Hybride die vorgeschriebene E-Reichweite von 40 auf 60 Kilometer, um für den Umweltbonus qualifiziert zu sein.
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Konkret betrifft dies die Modelle Golf eHybrid, Golf GTE, Passat GTE Variant, Tiguan eHybrid, Arteon eHybrid und Arteon Shooting Brake eHybrid. Die PHEV-Modelle Touareg eHybrid und Touareg R werden derzeit nicht zum Verkauf angeboten, werden aber voraussichtlich ab Dezember 2021 mit neuer Homologation bestellbar sein, so Volkswagen.
Der Zeitpunkt der Mitteilung kommt nicht zufällig: Individuell konfigurierte Neuwagen, die jetzt bestellt werden, werden sehr wahrscheinlich erst 2022 ausgeliefert und zugelassen. Die Förderung kann aber erst nach der Zulassung beantragt werden, daher ist der Verweis auf die neuen Anforderungen für Plug-in-Hybride ab 1. Januar 2022 wichtig. Für die Kunden geht es immerhin darum, ob sie auch bei Zulassung im kommenden Jahr die Förderung von bis zu 6.750 Euro beantragen können oder nicht. Die beiden PHEV-Varianten des Arteon werden mit dem reduzierten Satz von 5.625 Euro gefördert.
„Wir halten die Anpassung der aktuellen Förderung für sinnvoll, denn mit dem Plug-In-Hybrid können Kunden auf eine wichtige Übergangstechnologie zurückgreifen, die die Vorteile beider Systeme zusammenbringt“, so Klaus Zellmer, Vorstand für Vertrieb, Marketing und After Sales bei Volkswagen. „Unsere derzeit bestellbaren Plug-In-Hybridmodelle erfüllen bereits heute die strengeren Vorgaben, die ab Anfang 2022 gelten.“
Volkswagen verweist in der Mitteilung zu der Förderfähigkeit aber auch darauf, dass für die Förderrichtlinien nicht die E-Reichweite (all electric range, auch AER abgekürzt) des kombinierten WLTP-Zyklus relevant ist. „Maßgeblich für die Erfüllung der Förderrichtlinien sind die Werte EAERCity sowie die gewichtete CO2-Emission nach WLTP“, heißt es in der Mitteilung. „Die Reichweite wird hierbei als gewichteter Wert aus dem WLTPCity-Zyklus berechnet. Als kundennahe Reichweite wird zusätzlich der Wert AER (all electric range) ermittelt und angegeben.“
Im Falle eines Passat Variant GTE bedeutet das zum Beispiel, dass der Kunde im Katalog eine AER von „57-52 km“ und einen noch nach NEFZ ermittelten CO2-Wert von 32-30g/km sieht. Damit würde der PHEV-Kombi zwar die Vorgabe beim CO2 erfüllen, die E-Reichweite wäre aber unter den 60 Kilometern. Die förderungsrelevanten Angaben liegen jedoch bei 31-26g/km und einer im WLTPCity ermittelten AER von 68-62 Kilometern. Der Tiguan eHybrid kommt im Katalog auf maximal 48 Kilometer Reichweite oder auch nur 57 Kilometer im City-Zyklus. Dass er dennoch förderfähig ist, liegt an dem gewichteten CO2-Ausstoß von 45-34g/km – schließlich muss ein Fahrzeug nur die Vorgabe beim CO2-Wert oder der E-Reichweite erfüllen, aber nicht beide.
In der aufkeimenden Debatte über die weitere PHEV-Förderung unter der kommenden Bundesregierung bringt VW selbst eine weitere Anpassung ins Gespräch: die Einbeziehung des Nutzungsverhaltens. „Wichtig ist, die Vorteile des Elektromotors gerade im Kurzstreckenbetrieb auch zu nutzen“, so Zellmer. „Durch zusätzliche Anreize kann hier noch aktiver ein umweltbewusstes Verhalten gefördert und der Wandel zu nachhaltiger Mobilität beschleunigt werden.“
Update 27.10.2021: Nachdem VW kürzlich mitteilte, dass die derzeit bestellbaren sechs PHEV-Modelle der Marke bereits die künftigen Anforderungen des BAFA erfüllen und weiterhin förderfähig sein werden, zieht nun auch Skoda nach: Skodas PHEV-Modelle Superb iV, Octavia iV und Octavia RS iV erfüllen nach Angaben des Herstellers schon heute die ab 2022 greifenden Vorgaben des BAFA für die Innovationsprämie.
Die beiden PHEV-Versionen des Octavia sind durchgängig für den vollen Umweltbonus in Höhe von 6.750 Euro qualifiziert. Beim Superb und Superb Combi trifft das nur auf die Ausstattungen „Ambition“ und „Style“ zu. Da die Ausstattungslinien „L&K“ und „Sportline“ über dem Nettolistenpreis von 40.000 Euro liegen, erhalten sie nur den reduzierten Fördersatz von 5.625 Euro.
volkswagen-newsroom.com, skoda-media.de (Update)
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