Vermieter darf Wallbox-Installateur wählen
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) haben Mieter bekanntlich inzwischen einen Rechtsanspruch auf eine Lademöglichkeit für eine Elektrofahrzeug an ihrem Stellplatz. Allerdings dürfen sie sich dabei nicht unbedingt selbst aussuchen, welche Firma die Installation vornimmt.
Hier hat der Vermieter das letzte Wort, damit die Interessen aller Hausbewohner gewahrt werden können. So hat es jedenfalls kürzlich das Amtsgericht München entschieden.
hausundgrund-verband.de, rsw.beck.de, justiz.bayern.de, kostenlose-urteile.de
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