Bayern initiiert Landes-Förderung für Ladeinfrastruktur
Bayern will bis einschließlich 2023 weitere 20 Millionen Euro in den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur investieren. Das kündigte das Wirtschaftsministerium des Freistaats nun an. Ein erster Förderaufruf speziell zu Ladeparks mit mindestens zehn Ladepunkten läuft bereits.
Laut einer Mitteilung des Ministeriums gibt es in Bayern aktuell rund 13.800 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Das seien bundesweit die meisten öffentlich zugänglichen Ladepunkte, so Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Bereits heute hat Bayern bundesweit die meisten öffentlich zugänglichen Ladepunkte. „Darauf ruhen wir uns aber nicht aus (…). Die klassische Einzelladesäule allein wird den künftigen Anforderungen des Massenmarktes nicht mehr genügen. Vielmehr werden auch Ladeparks bzw. Ladehubs mit einer Vielzahl an Ladepunkten benötigt, um dem Bedarf der Alltags-Elektromobilität gerecht werden zu können.“
Aus diesem Grund fördert das Land im ersten Förderaufruf des neuen Programms „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ spezifisch den Aufbau von E-Ladehubs mit mindestens zehn Ladepunkten – beispielsweise in Parkhäusern, auf Park&Ride-Parkplätzen oder größeren Parkflächen an Einkaufszentren, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Flughäfen und Bahnhöfen.
Der Aufruf startete Anfang des Monats und läuft bis zum 31. Dezember 2021. Im ersten Schritt stellt die Landesregierung drei Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, also neben Unternehmen auch Kommunen und Landkreise. Gefördert wird die Anschaffung und Neuerrichtung von Ladesäulen inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme. Zuwendungsfähige Ausgaben für den Netzanschluss sind allerdings nur als Ergänzung zu einer Ladepunkt-Förderung förderfähig.
Die Fördersätze fallen wie folgt aus: Für Ladepunkte mit 3,7 bis 22 kW werden 40 Prozent der Kosten bei maximal 2.500 Euro erstattet. Für Ladepunkte mit 22 bis 100 kW bzw. ab 100 kW gilt ebenfalls die 40-Prozent-Förderung bei einem Höchstbetrag von 10.000 bzw. 20.000 Euro. Den Netzanschluss bezuschusst Bayern pro Standort (ohne Unterscheidung nach Nieder- oder Mittelspannungsnetz) ebenfalls zu 40 Prozent mit maximal 10.000 Euro. In bestimmten Fällen können die Fördersätze auf 50 Prozent der Kosten angehoben werden.
Als Voraussetzungen für die Förderung formuliert das Land unter anderem den Betrieb der Ladesäule mit Strom aus erneuerbaren Energien und eine Mindestbetriebsdauer von sechs Jahren. Außerdem gelte die volle Förderung nur bei einer ununterbrochenen öffentlichen Zugänglichkeit. Bei einer geringeren Betriebszeit (allerdings mindestens montags bis samstags für je 12 Stunden), reduzieren sich die Förderbeträge um die Hälfte.
Betreut wird das Förderprogramm von der Kompetenzstelle Elektromobilität bei der Bayern Innovativ GmbH. Das bayerische Förderprogramm ergänzt das entsprechende Bundesprogramm.
stmwi.bayern.de, bayern-innovativ.de
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