UN-Wirtschaftskommission will Mindesthaltbarkeit für EV-Batterien
Die EU, die USA, China und andere Länder wollen Autobauer zu einer Mindesthaltbarkeit der Batterien von Elektro- und Hybridautos verpflichten. Darauf haben sich die Länder im Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) in Genf prinzipiell geeinigt.
„Prinzipiell geeinigt“ bedeutet folglich, dass es noch keinen verbindlichen Beschluss gibt. Der Fahrplan sieht vor, dass im März 2022 über einen Entwurf einer verbindlichen Regelung abgestimmt werden soll. Im Anschluss müssen die Länder, die dem Entwurf zustimmen, die UNECE-Vorgabe in nationales Recht umsetzen. Laut einer UNECE-Mitteilung könnte die Regelung so ab 2023 in Kraft sein.
Wird im kommenden Frühjahr der aktuelle Entwurf beschlossen, würden folgende Vorgaben für die Akku-Haltbarkeit gelten: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern darf der Akku weniger als 20 Prozent seines ursprünglichen Energiegehalts verlieren. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern darf der Verlust bei maximal 30 Prozent liegen.
Ziel der UNECE ist dabei nach eigenen Angaben, mit solchen Vorgaben den Einsatz von „qualitätsmäßig schwachen Batterien“ zu verhindern. Das sei entscheidend, „um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und die Umweltleistung von Elektrofahrzeugen über ihre geringen Emissionen hinaus zu verbessern“. Für die Autobauer selbst stellt die Regelung in ihrer aktuellen Form wohl nur eine überschaubare Hürde dar: 70 Prozent Rest-Kapazität nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern sind bereits heute sehr häufig in den Garantiebedingungen zu finden – teilweise auch mit höheren Laufleistungen.
Neben der EU, den USA und China unterstützen auch Japan, Kanada, Südkorea und Großbritannien den Vorstoß. Eine solche Regelung würde dann einheitlich in den bisher größten EV-Märkten gelten – wenn auch (sofern keine schärferen Ziele beschlossen werden) quasi nur der Status quo in eine gesetzliche Regelung überführt wird.
In einem Punkt würde die Regelung aber weiter gehen: Die Verbraucher könnten eine Art Auskunftsrecht erhalten. „Nach der vorgeschlagenen Verordnung werden dem Fahrzeugbesitzer genaue Informationen über den Zustand und die verbleibende Kapazität der Batterie kostenlos zur Verfügung gestellt“, sagt André Rijnders, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Umweltverschmutzung und Energie (GRPE). „Dies wird wertvolle Informationen für gebrauchte EV-Transaktionen und andere Besitzerwechsel liefern.“
unece.org, automobilwoche.de
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