BMVI startet Förderung von nicht-öffentlichen Gewerbe-Ladepunkten
Das Bundesverkehrsministerium hat eine neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ veröffentlicht. Darüber wird künftig der Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge gefördert.
Das BMVI gibt an, mit dem neuen Programm die Elektromobilitätsförderung um einen wichtigen Baustein zu ergänzen – neben der inzwischen ausgelaufenen Wallbox-Förderung für private Ladepunkte, dem Programm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ für öffentliche Ladepunkte sowie natürlich das viel diskutierte Deutschlandnetz für HPC-Laden.
Gefördert werden Kauf und Ausbau einer „neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses“. Sind die weiteren Voraussetzungen erfüllt – so muss sich der Ladepunkt an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind – wird die Ladestation mit 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben oder maximal 900 Euro gefördert. Zu den förderfähigen Ausgaben gehören neben der Hardware und dem Netzanschluss auch Elektroinstallationsarbeiten (inklusive Erdarbeiten), ein Last- oder Energiemanagementsystem sowie „Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation“.
Laut der Richtlinie stehen insgesamt 350 Millionen Euro zur Verfügung. Bei maximal 900 Euro je Ladepunkt können so also 388.889 Ladepunkte gefördert werden – greift bei einigen Ladepunkten die 70-Prozent-Regel, können es auch mehr Ladepunkte werden. Wichtige Einschränkung: Für Unternehmen gilt eine Obergrenze von 45.000 Euro (also bei 900 Euro je Ladepunkt insgesamt 50 Stationen), für kommunale Antragsteller gilt diese Einschränkung nicht.
Anders als bei der Wallbox-Förderung für private Ladepunkte (wo nur Ladepunkte mit 11 kW gefördert wurden), werden im Zuge des Programms für gewerbliche Ladepunkte auch jene mit bis zu 22 kW gefördert. Mobile Ladestationen werden weiterhin nicht gefördert.
Es gibt aber auch Parallelen zur Wallbox-Förderung: Auch die Zuschüsse für nicht-öffentliche Ladestationen werden über die KfW abgewickelt, Anträge können ab dem 23. November über das Förderportal der KfW gestellt werden. Zudem wird es auch bei dem aktuellen Förderprogramm eine Liste mit förderfähigen Ladevorrichtungen geben – ist die Ladestation nicht auf dieser Liste, ist keine Förderung möglich. Die Hardware-Hersteller können über diesen Link die Förderfähigkeit ihrer Produkte überprüfen lassen – sofern alle technischen Anforderungen erfüllt sind, werden die Produkte in die Liste aufgenommen.
Nach Installation und Förderung müssen die Ladepunkte mindestens sechs Jahre lang „zweckentsprechend“ genutzt werden. Ansonsten hat die KfW das Recht, den Zuschuss zurückzufordern.
„Wir wollen Unternehmen und Kommunen den Umstieg auf eine klimafreundliche Flotte erleichtern“, sagt der geschäftsführende Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Deshalb sorgen wir jetzt für komfortable Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz. Einfach laden, immer und überall: Diesem Ziel sind wir wieder ein ganzes Stück nähergekommen.“
Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, verweist nicht nur auf die bekannt hohe Zahl von Ladevorgängen zu Hause oder am Arbeitsplatz – seinen Angaben zufolge zwischen „schätzungsweise 60-85 Prozent“. „Hinzu kommt: Etwa zwei Drittel aller Pkw-Neuzulassungen sind Dienstfahrzeuge“, so Pallasch. „Mit der Förderung von Ladeinfrastruktur auf den Parkplätzen von Unternehmen und Kommunen stärken wir daher gleich zwei wichtige und stark nachgefragte Anwendungsfälle.“
bmvi.de (Mitteilung), bmvi.de (Förderrichtlinie als PDF)
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