Berlin findet keinen Anbieter für Laternenladepunkte
Die Installation von 1.000 Ladepunkten für Elektroautos an Laternen in Berlin verschiebt sich erneut. Der Zeitplan, nach der erneuten Ausschreibung bis Ende 2021 die ersten Laternenladepunkte zu installieren, ist offenbar nicht mehr zu halten.
Wir erinnern uns: Anfang 2019 hatte das Berliner Unternehmen Ubitricity den Zuschlag erhalten. Im September 2020 war bekannt geworden, dass der bisherige Plan mit der Lösung des inzwischen von Shell übernommenen Unternehmens nicht umgesetzt werden konnte. Die Berliner Laternenmasten seien zu eng, um die Technologie von Ubitricity darin legal zu verbauen. Zudem gab es mit dem Eichrecht eine weitere Hürde. Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz startete daraufhin im November 2020 eine neuerliche, europaweite Ausschreibung.
Wie der „Tagesspiegel“ nun berichtet, konnte aber auch in dieser Ausschreibung kein Anbieter gefunden werden, der die geltenden technisch-regulatorischen Normen und Standards erfülle. Es sei nicht damit zu rechnen, dass „noch in diesem Jahr die Errichtung der ersten Laternenladepunkte im Rahmen des Forschungsvorhabens erfolgt“, sagte Senatssprecher Jan Thomsen der Zeitung.
Dennoch will der Senat an den Laternenladepunkten, die im Rahmen des Forschungsprojekts „Neue Berliner Luft“ in den Jahren 2021 und 2022 in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf und Steglitz-Zehlendorf installiert werden sollen, festhalten. Derzeit werde nach weiteren Möglichkeiten zum Aufbau der Laternenladepunkte gesucht. „Ein Ergebnis liegt noch nicht vor“, so Thomsen.
Der Aufbau der Laternenlader ist nicht an der Funktionalität der Technik selbst, sondern an den Normen gescheitert. Neben dem Bauraum für stationäre Messstellen war das fehlende Display ein weiteres Problem: Die ursprünglich geplante Lösung sah vor, dass an den Laternen kein Display installiert wird, sondern das Smartphone des Nutzers als Ausgabebildschirm genutzt wird. Das sei aber „wegen der hohen Anforderungen an die sichere Datenübertragung bisher nicht zulässig“, schrieb „Tagesspiegel Background“ bereits 2020.
Welche der Hürden letztendlich den Ausschlag gegeben hat, dass auch in der erneuten Ausschreibung kein Anbieter gefunden werden konnte, ist nicht bekannt.
tagesspiegel.de, golem.de
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