Habeck verlängert Innovationsprämie bis Ende 2022
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat die aktuelle Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge wie im Koalitionsvertrag vorgesehen zunächst um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Die Richtlinie soll zum Jahresende im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
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Die hierfür notwendige Änderung der Förderrichtlinie ist laut einer aktuellen Mitteilung seines Ministeriums in der Bundesregierung abgestimmt. SPD, Grüne und FDP hatten in dem Anfang Dezember vorgestellten Koalitionsvertrag vereinbart, die aktuelle Regelung, die bis Ende 2021 befristet war, vorerst um ein Jahr zu verlängern. Für die Zeit ab dem 1. Januar 2023 soll eine neue Förderrichtlinie erarbeitet werden.
Wie das BMWi mitteilt, wurden die Arbeiten „an diesem neuen Förderdesign“ gleich mit dem Start der neuen Bundesregierung aufgenommen. So sollen von 2023 an nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die „nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt“ haben. Dieser soll über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden. Wie stark diese Regelung auch rein Batterie-elektrische Fahrzeuge oder ausschließlich die Förderung von Plug-in-Hybriden betrifft, ist noch nicht klar.
„Wir werden in Zukunft bei der Förderung ehrgeiziger, um der Elektromobilität weiteren Schub zu verleihen und den Klimaschutz zu stärken. Dazu werden wir die Förderung neu ausrichten“, sagt Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck laut der Mitteilung seines Hauses. „Bis zu der Neuaufstellung sichern wir aber Kontinuität und verlängern die derzeitige Innovationsprämie bis Ende 2022.“
Damit bleiben die aktuellen Fördersätze (bis zu 9.000 Euro für ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug und bis zu 6.750 Euro für ein PHEV) auch im Jahr 2022 gültig. Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die Innovationsprämie als Teil des Corona-Konjunkturpakets 2020 eingeführt, dabei wurde der staatliche Anteil am Umweltbonus verdoppelt. Diese Regelung war bis Ende 2021 befristet, die damalige Bundesregierung hatte sich aber bereits im November 2020 auf eine Verlängerung bis Ende 2025 geeinigt. In Kraft getreten ist diese Regelung aber nie.
Auf die Vorarbeit konnte Habeck aber nun aufbauen: Das entsprechende Dokument zur Änderung (unten verlinkt) hatte Winfried Horstmann, Abteilungsleiter Industriepolitik im BMWi, bereits am 24. November 2021 unterzeichnet – noch bevor die Ampel-Parteien ihren Koalitionsvertrag vorgestellt hatte oder Olaf Scholz als Kanzler gewählt war. Bis auf einige wenige Details wurden dabei aber nur die Jahreszahlen von 2021 auf 2022 getauscht.
Die zwischenzeitliche Verlängerung der Innovationsprämie und das ab 2023 folgende neue Förderdesign sind nicht die einzigen Maßnahmen zur Elektromobilität aus dem Koalitionsvertrag. Bei den Plug-in-Hybriden soll über eine Änderung in der Dienstwagensteuer der elektrische Fahranteil erhöht werden – wie das umgesetzt werden soll, ist aber noch offen. Angepeilt sind bekanntlich „mindestens 15 Millionen vollelektrische Pkw“ bis 2030.
Update 02.01.2022: Die Verlängerung der aktuellen Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge ist nun amtlich. Mit der am 30. Dezember 2021 erfolgten Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die angepasste Förderrichtlinie zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um die oben beschriebene Fassung vom 24. November 2021.
bmwi.de, bmwi.de (Änderungsdokument als PDF), bundesanzeiger.de (Update)
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