BMDV stellt neuen KfW-Investitionskredit für grüne Verkehrsprojekte vor

Das Bundesverkehrsministerium legt ein Förderpaket für Unternehmen, Kommunen und kommunale Unternehmen vor, das zur Investition in nachhaltige Mobilität anregen soll. Per neuartigem Investitionskredit wird unter anderem die Beschaffung neuer E-Fahrzeuge und der Aufbau von Lade- und H2-Infrastruktur unterstützt.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) legt die KfW ab sofort ein breit angelegtes Förderangebot auf, das als Kern den neuen Investitionskredit „Nachhaltige Mobilität“ umfasst. Dieser bietet zinsgünstige Finanzierungen für Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, klimafreundliche Fahrzeuge, den Schienen- und Wasserverkehr und die zugehörige Infrastruktur. Außerdem unterstützt die KfW Digitalisierungsprojekte, die zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen – „etwa die Vernetzung bestehender Mobilitätsangebote“, wie es in einer begleitenden Mitteilung heißt.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, betont, dass der Verkehrssektor einen großen Beitrag zur Klimaneutralität leisten müsse: „Wir alle sind hier in der Verantwortung (…). Die KfW-Förderung erleichtert langfristige Investitionen der Kommunen und Unternehmen in die Transformation des Verkehrs. Das Angebot schafft die nötige Finanzierungsgrundlage und Planungssicherheit für diese wichtige Aufgabe.“

In der Standardvariante können einzelne Vorhaben mit bis zu 50 Millionen Euro und mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren finanziert werden. Kommunen können bis zu 150 Millionen Euro Kredit pro Jahr erhalten. Die konkreten Zinssätze orientieren sich laut der KfW an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Grundsätzlich gilt: Die Anforderungen an die förderbaren Maßnahmen richten sich nach den definierten Kriterien der EU-Taxonomie, einem EU-weiten Klassi­fizierungs­system für ökonomisch nach­haltiges Wirt­schaften.

Aus dem Bereich der Elektromobilität werden unter anderem Ladestationen, Netzanschlussarbeiten, Wasserstofftankstellen, die Umrüstung von Betriebshof-Werkstätten, Batterie-elektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge, Plug-in-Hybride sowie kleine E-Fahrzeuge wie elektrische Fahrräder, Tretroller oder Scooter gefördert.

Der neue Investitionskredit ist nach Angaben der KfW Bestandteil des zum Jahresbeginn 2022 erweiterten Green-Bond-Rahmenwerks, bei dem die KfW Mittelabrufe in spezifischen Förderprogrammen ihren grünen Anleihen zuordnet.
kfw.de, kfw.de (Kommunen), kfw.de (Unternehmen)

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