Bundesnetzagentur meldet 52.203 öffentliche Ladepunkte
Zum 1. Januar 2022 waren bei der Bundesnetzagentur 52.203 öffentlich zugängliche Ladepunkte gemeldet. Das sind immerhin 1.302 Ladepunkte mehr als noch zum Stichtag 1. Dezember 2021.
Davon waren 44.486 Normalladepunkte – sprich AC-Ladepunkte bis 22 kW – und 7.717 Schnellladepunkte – DC-Ladepunkte mit über 22 kW. Im Vergleich zum Dezember sind somit 1.161 AC-Ladepunkte und 141 DC-Ladepunkte hinzugekommen. Damit liegt der Schnelllader-Anteil bei 14,8 Prozent – statt 13,6 Prozent im Dezember 2020. Im Vergleich zum Dezember 2021 ist der DC-Anteil um 0,1 Prozentpunkte gesunken, hier sind aber je nach Datum der Eröffnung und Meldung der Ladepunkte Schwankungen möglich.
Bei der Verteilung nach den Bundesländern liegt sowohl bei den AC- als auch den DC-Ladepunkten – und somit auch bei der Gesamtzahl – Bayern knapp vorne. In dem Bundesland stehen laut der BNetzA 9.334 Normal- und 1.385 Schnellladepunkte. Damit liegt Bayern bei den DC-Ladern nur knapp vor Baden-Württemberg (1.326), wo der Einfluss von EnBW spürbar ist. Denn bei den Normallladepunkten liegt Baden-Württemberg hinter Nordrhein-Westfalen und Bayern nur auf Rang drei (NRW: 8.558 AC-Ladepunkte, BW: 7.455 AC-Ladepunkte). Bei den DC-Ladern liegt NRW auf Rang drei mit 1.167 Ladepunkten.
Niedersachsen folgt in beiden Kategorien auf Rang vier. Als wichtiges Transit-Land und Heimat des VW-Konzerns verfügt Niedersachsen über relativ viele Schnelllader, der DC-Anteil liegt hier bei 15,9 Prozent.
Die 52.203 öffentlich zugänglichen Ladepunkte werden von über 3.500 CPO (Charge Point Operator) betrieben. Laut der Bundesnetzagentur verfügen jedoch die 50 größten CPO über etwa die Hälfte aller gemeldeten Ladepunkte. Rund 3.200 Betreiber haben weniger als zehn Ladepunkte in Betrieb, dabei handelt es sich häufig um lokal zur Verfügung gestellte Ladepunkte. Die BNetzA gibt hier als Beispiele den Einzelhandel oder Ladepunkte am Sitz eines Unternehmens an.
Bei den 52.203 Ladepunkten handelt es sich größtenteils um jene Ladepunkte, für die gemäß der Ladesäulenverordnung eine Meldepflicht besteht. Das gilt zum Beispiel nicht für Normalladepunkte, die vor dem 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden, sowie Ladepunkte mit bis zu 3,7 kW Ladeleistung. Für Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die nicht von der Anzeigepflicht erfasst werden, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Meldung. Von den aktuell der Bundesnetzagentur gemeldeten Ladepunkten basieren etwa 3.500 Ladepunkte auf solchen freiwilligen Meldungen.
Somit gibt die BNetzA selbst an, dass die LSV keine lückenlose Erfassung der gesamten deutschen Ladeinfrastruktur ermögliche. „Die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen in Deutschland ist daher größer als hier dargestellt“, so die Bundesnetzagentur.
bundesnetzagentur.de (Übersicht), bundesnetzagentur.de (Verteilung Bundesländer als PDF)
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