Kontaktloses und eichrechtskonformes Bezahlen an Ladesäulen ab 2023 Pflicht – heute schon von Wirelane umgesetzt

Wer sein Elektrofahrzeug an einem Ladepunkt aufladen möchte, benötigt nach wie vor vielerorts entweder eine spezifische Ladekarte oder muss sich vorab beim jeweiligen Anbieter online registrieren. Hinzu kommt ein unübersichtlicher Jungle an Ladetarifen und Gebühren, die sich je nach Mobilitätsanbieter stark unterscheiden.

Wirelane LadesaeuleWirelane bietet bereits seit 2021 die Möglichkeit, den Ladevorgang mit NFC-fähigen Kredit- oder Debitkarten bzw. girocards sowie Smartphone-Wallets wie Google- oder Apple-Pay zu bezahlen, so wie es die Bundesregierung in der Novelle der Ladesäulenverordnung ab 2023 vorsieht und Kunden und Kundinnen an der Ladesäule bereits heute fordern. Das in Berlin und München ansässige Unternehmen erhält für die kontaktlose Zahlungsmethode der Light & Charge Produktfamilie nun auch die Baumusterprüfbescheinigung der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) sowie das Audit Zertifikat Modul D und kann somit kontaktloses Bezahlen an der Ladesäule als eines der ersten Unternehmen in Deutschland eichrechtskonform anbieten.

Das Marktforschungsinstitut infas quo hat im Auftrag der Initiative Deutsche Zahlungssysteme eine online-repräsentative Umfrage unter 1058 Autobesitzer*innen durchgeführt, eines der zentralen Ergebnisse: knapp 80 Prozent der Befragten ist die Wahlfreiheit beim Bezahlen wichtig bis sehr wichtig, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Umfrage wollen auch an der Ladesäule mit Kredit- oder Debitkarten bzw. girocards bezahlen können. Genau das beinhaltet die Novelle der Ladesäulenverordnung, die ab Juli 2023 in Kraft treten wird. In Zukunft soll an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfach, schnell und transparent mit Kredit- und Debitkarte bezahlt werden können. So werden auch Nutzer*innen, die kein Smartphone besitzen, jederzeit an diesen Ladesäulen Strom laden und bezahlen können. Zugleich werde so auch das grenzüberschreitende Laden und Bezahlen an Ladesäulen ermöglicht, denn die Kreditkarte sei überall einsetzbar, so die Novelle. Kritik gab es bezüglich des Einbaus von festen Lesegeräten und PIN-Eingabefelder aus der Automobil-, Energie- und Elektronik-Branche, der verpflichtende Einbau der bereits überholten Technik steigere Kosten und könnte innovativer gelöst werden. 04 Harald Hörig COO Wirelane ©Anja Behrens

„Wirelane erfüllt bereits heute die Anforderungen von morgen, ab sofort auch eichrechtskonform“, so Harald Hörig, COO Wirelane. Hörig ergänzt, dass auch die Fertigungs- und Produktionsprozesse in kürzester Zeit nach Modul D befähigt wurden und Wirelane durch diese Erweiterung des Modul D nach MessEV für die eichkonformen Produkte selbst die Konformität bescheinigen und in den Verkehr bringen darf.

05 Dr Sergius Badea CTO Wirelane ©Anja Behrens „Kunden und Kundinnen müssen sich vor Ort weder registrieren noch Daten angeben oder Bildschirme abfotografieren. Wir sorgen für vollständige Preistransparenz und vermeiden versteckte Kosten auf geladene kWh oder komplizierte Abrechnungssysteme für die Nutzer und Nutzerinnen. Unser standardisiertes und reguliertes Bezahlverfahren am Kartenterminal sorgt zudem für ein Höchstmaß an Zahlungssicherheit. ‚Charge. Pay. Done.‘ – einfacher kann ein Ladevorgang nicht gestaltet werden“, so Dr. Sergius Badea, CTO Wirelane.

Weitere Infos unter:

www.wirelane.com/de/hardware/light-and-charge
www.linkedin.com/company/wirelane/
www.instagram.com/wirelane_gmbh/


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