EU-Parlament will im März über Batterie-Verordnung entscheiden
Nachdem die EU-Kommission Ende 2020 Vorschläge zu verpflichtenden Nachhaltigkeitskriterien für Batterien vorgestellt hatte, soll der Text der Kommission mit Änderungen im März 2022 vom EU-Parlament verabschiedet werden. Damit könnte die Verordnung noch in diesem Jahr final auf den Weg gebracht werden – womit die Industrie rund vier Jahre zur Vorbereitung hätte.
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Das sagte der EU-Abgeordnete Pascal Canfin in einem Interview mit „Euractiv“. Neben inhaltlichen Änderungen zum Kommissions-Vorschlag von 2020 wie der Aufnahme von Batterien für elektrische Fahrräder und Motorroller in die Verordnung soll laut Canfin das Inkrafttreten um sechs Monate vom 1. Juli 2027 auf den 1. Januar 2027 beschleunigt werden.
Canfin gilt als „Macrons Mann in Brüssel“. Seine Äußerungen sind also auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass Frankreich noch bis Ende Juni die EU-Ratspräsidentschaft inne hat und bis dahin die Verordnung in den eigenen Interessen umsetzen will. Canfin kündigte an, dass der Umweltausschuss am 10. Februar über den Entwurf abstimmen werde und man sich „mit einer sehr großen Mehrheit auf Kompromisse geeinigt“ habe. Das Parlament solle dann im März zustimmen.
Einer der Kompromisse war offenbar das Tempo, mit dem die Maßnahmen umgesetzt werden müssen. „Dazu haben wir über den Zeitplan viel diskutiert“, sagt Canfin. „Am Ende wird das Inkrafttreten um sechs Monate beschleunigt. Nur Batterien, die einen Mindestumweltstandard erfüllen, werden am 1. Januar 2027 statt am 1. Juli 2027 akzeptiert.“ Werde die Verordnung noch 2022 wie erwartet verabschiedet, hätte die europäische Batterieindustrie vier Jahre Zeit. „Es ermöglicht auch den Importeuren, diesen neuen Standard zu berücksichtigen, um ihre Praxis zu verbessern“, so der Franzose.
Auf den Kopf stellen wird der Umweltausschuss dem Kommissionsentwurf aber nicht. Es gehe betont nicht darum, „den Text der Kommission, der bereits gut ist, in seinen Grundzügen zu ändern“. „Es ist das erste Gesetz der Welt, das Umweltkriterien für den Markteintritt von Elektrobatterien festlegt“, sagt der Politiker. „Mit diesem Text werden wir zum weltweiten Vorreiter bei der Umweltregulierung der Batterieproduktion entlang der gesamten Wertschöpfungskette.“
Neben der erwähnten Ausweitung auf Akkus von E-Bikes und E-Rollern soll zum Beispiel auch die sogenannte Sorgfaltspflicht für die Batterieproduktion gelten. Damit müssen multinationale Unternehmen dafür sorgen, dass in ihrer gesamten Lieferkette die Menschenrechte und Umweltschutz-Vorgaben respektiert werden. Noch gibt es hierzu aber keine Vorgabe, die Kommission wird bis Ende März einen Text vorschlagen. „Es gibt keinen Grund, den Sektor der Batterieproduktion auszunehmen“, so Canfin. „Aber es gibt auch keinen Grund, für diesen Sektor über das hinauszugehen, was von anderen verlangt wird.“
Update 14.02.2021: Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat nun seine Position zu den vorgeschlagenen Vorschriften verabschiedet. Der Bericht soll voraussichtlich im März vom Plenum angenommen werden, wie das EU-Parlament nun offiziell mitteilt.
euractiv.de, europarl.europa.eu (Update)
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