Umweltbonus: Wirtschaftsministerium erwägt wohl längere Haltedauer
Das Bundeswirtschaftsministerium will laut einem Medienbericht die Mindesthaltedauer beim Umweltbonus verlängern. Damit will das Ministerium gegen den Missbrauch der deutschen Elektroauto-Förderung vorgehen.
Das berichtet die „WirtschaftsWoche“ unter Berufung auf einen Sprecher des Ministeriums. „Es ist nicht Sinn der Förderung, dass geförderte Autos nach Ablauf der Mindesthaltedauer regelmäßig ins europäische Ausland weiterverkauft werden und dies zu einem Geschäftsmodell für Händler und Käufer wird“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium der WirtschaftsWoche. „Dieses Problem hat das Bundeswirtschaftsministerium erkannt.“
Derzeit beträgt die Mindesthaltedauer sechs Monate, um die volle Förderung von bis zu 9.570 Euro erhalten zu können. Da die Fahrzeuge dank der Förderung für den Kunden deutlich günstiger sind als im Ausland, werden viele Fahrzeuge nach Ablauf der Mindesthaltedauer ins Ausland exportiert, etwa nach Skandinavien. Die deutschen Käufer machen dank der Förderung dabei einen kleinen Gewinn, der Händler kann den deutschen Import-Gebrauchtwagen in seinem Land günstiger anbieten als offizielle Neuwagen.
In der Zwischenzeit haben sich einige Händler auf diese Lücke spezialisiert und kaufen deutschen Kunden ihre Elektroautos teilweise bereits ab, bevor die Fahrzeuge überhaupt geliefert werden. Vertraglich vereinbart wird eine Nutzungsdauer von sechs Monaten und ein gewisses Kilometer-Kontingent.
Wie viele Fahrzeuge auf diese Art und Weise mit deutscher Förderung bereits günstig ins Ausland weiterverkauft wurden, gab das Ministerium gegenüber der „WiWo“ nicht an. Stefan Bratzel, Automobilwirtschaftsprofessor und Direktor des Center of Automotive Management (CAM) in Bergisch Gladbach, schätzt laut dem Magazin, dass alleine in den ersten neun Monaten des Jahres 2021 rund 30.000 E-Autos ins Ausland gegangen sind.
Die Mindesthaltedauer – im Gespräch ist offenbar eine Verdopplung auf zwölf Monate – soll ab 2023 gelten. Bis dahin plant das Wirtschaftsministerium bekanntlich ohnehin eine Anpassung der Förderung, etwa in Hinblick auf die Förderhöhe oder die Anforderungen an Plug-in-Hybride. „Dabei werden wir auch die Thematik der Mindesthaltedauer in den Blick nehmen“, sagt der Ministeriumssprecher, ohne aber die zwölf Monate zu bestätigen. „Es wird auch eine Verlängerung der Mindesthaltedauer geprüft“.
Wie die „WirtschaftsWoche“ schreibt, gehe das Ministerium davon aus, dass der Wertverlust eines Gebrauchtwagens nach zwölf Monaten deutlich höher ist als nach sechs Monaten. Das soll den Weiterverkauf ins Ausland unattraktiv machen.
wiwo.de
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