EU-Parlament einigt sich auf Position zu Batterie-Verordnung
Das EU-Parlament hat nun seine Position zu neuen Vorschriften für den gesamten Produktlebenszyklus von Batterien beschlossen. Damit können die Verhandlungen mit den EU-Regierungen beginnen.
Zuvor hatte der Umweltausschuss des EU-Parlaments seine Position zu den vorgeschlagenen Vorschriften verabschiedet. Die Abgeordneten des EU-Parlaments sind aber über die Position des Umweltausschusses hinausgegangen und schlagen strengere Anforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Leistung und Kennzeichnung vor.
Zudem soll laut den Parlamentariern eine neue Kategorie von „Batterien für leichte Verkehrsmittel“ wie Elektrofahrräder eingeführt werden, sowie Vorschriften für eine Erklärung und Kennzeichnung des CO2-Fußabdrucks. Grundsätzlich streben die Abgeordneten eine Überarbeitung der aktuellen Gesetzgebung an, „um den technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen“.
Dazu gehört auch der Vorschlag, dass bis 2024 sogenannte Gerätebatterien – also etwas in Smartphones und jenen „leichten Verkehrsmitteln“ vom Endverbraucher und „unabhängigen Wirtschaftsteilnehmern“ (also herstellerunabhängigen Dienstleistern und Werkstätten) „leicht und sicher selbst entfernt“ werden können. Eine ähnliche Anforderung für Batterien aus größeren E-Fahrzeugen wie Autos und Lkw wird in der Mitteilung nicht erwähnt.
Aber: Der Bericht legt auch Mindestziele für rückgewonnenes Kobalt, Blei, Lithium oder Nickel aus Abfällen zur Wiederverwendung in neuen Batterien und strengere Sammelziele für Gerätebatterien fest. Demnach müssen alle Auto-, Industrie- und Elektrofahrzeug-Batterien gesammelt werden. Bei den Gerätebatterien geht das Parlament über den Kommissionsvorschlag hinaus: Bis 2025 sollen 70 Prozent der Gerätebatterien (statt 65 Prozent) und bis 2030 80 Prozent (statt 70 Prozent) gesammelt werden. Bei den Batterien für leichte Fahrzeuge soll die Sammelquote bis 2025 bei 75 Prozent und bis 2030 bei 85 Prozent liegen.
Berichterstatterin Simona Bonafè bezeichnete die Batterien als „Schlüsseltechnologie zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und zur Speicherung erneuerbarer Energien“. „Zum ersten Mal in der europäischen Gesetzgebung legt die Batterieverordnung ein ganzheitliches Regelwerk für den gesamten Produktlebenszyklus fest, vom Design bis zum Ende des Lebenszyklus“, so Bonafè. „Damit wird ein neuer Ansatz geschaffen, die kreislaufgerechte Gestaltung von Batterien zu fördern, und es werden neue Nachhaltigkeitsstandards eingeführt, die zum Maßstab für den gesamten weltweiten Batteriemarkt werden sollten.“
europa.eu
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