Niedersachsen führt ÖPNV-Omnibus-Förderrichtlinie fort

Das Niedersächsische Verkehrsministerium führt eine im Jahr 2021 ausgelaufene Förderung von Omnibussen für den öffentlichen Personennahverkehr fort. Mit voraussichtlich 24,7 Millionen Euro soll die Beschaffung von 212 Omnibussen möglich gemacht werden. Der Fördersatz für E-Busse steigt dabei deutlich.

Die Förderung war im Jahr 2015 wieder aufgelegt worden, schreibt das Ministerium in einer Mitteilung auf seiner Webseite. Mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beschaffung von Omnibussen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ werden nun vor allem emissionsfreie oder emissionsarme Antriebe stärker als bisher berücksichtigt.

So wurden im Rahmen der neuen Förderungsrunde zum Beispiel die zuwendungsfähigen Ausgaben für Batterie-betriebene Busse erhöht – von 391.000 Euro auf 570.000 Euro. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für einen Solo-Standard-Bus (bis 12,50 Meter) mit einem herkömmlichen Antrieb bleiben bei 230.000 Euro.

„Mit dieser Förderung verfolgt die Landesregierung nicht nur das Ziel, das Durchschnittsalter der ÖPNV-Omnibusflotte in Niedersachsen erheblich zu verjüngen, sondern auch, Mobilität nachhaltiger und umweltschonender zu gestalten“, sagt Wirtschaftsminister Bernd Althusmann. „Durch moderne und barrierefreie Fahrzeuge steigt der Komfort für die Fahrgäste – und damit hoffentlich die Bereitschaft, häufiger vom eigenen Auto auf den ÖPNV umzusatteln.“

Gefördert werden den Angaben des Landes zufolge wie bislang neue Omnibusse und Gebrauchtfahrzeuge, die das Alter von fünf Jahren nicht überschritten haben. Letztere sind allerdings nur bei Ersatzbeschaffungen förderfähig und müssen zum Zeitpunkt der Beschaffung die gültige Euro-Abgasnorm erfüllen. Auch die Beschaffung von Omnibusanhänger zum Transport von Fahrrädern wird unterstützt.

Bezuschusst werden sowohl dieselbetriebene Busse als auch Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen wie Elektro-, Voll-Hybrid-, Erdgas- und Wasserstoffantrieb gefördert. Zudem werden bei Diesel- und Erdgasfahrzeugen zusätzliche Mild-Hybridmodule gefördert.

Der Fördersatz für Neufahrzeuge beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Gebrauchtfahrzeugen liegt der Satz bei bis zu 20 Prozent. Zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist die Barrierefreiheit, schreibt das Verkehrsministerium weiter, weshalb nur Fahrzeuge mit Niederflurtechnik berücksichtig werden.
mw.niedersachsen.de

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