Keine Sondernutzung des Gehwegs für Ladekabel
Anwohner haben laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt kein Anrecht, das Ladekabel über den Bürgersteig zu legen, um ihr Elektroauto vor der eigenen Haustür laden zu können.
Im konkreten Fall hatte der Kläger bei der Stadt Oberursel die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für zwei über den Gehweg laufende Kabel beantragt, um seine beiden Autos unmittelbar vor seinem Grundstück im öffentlichen Straßenraum laden zu können. Hierfür sollten Kabelbrücken die am Boden liegenden Kabel abdecken. Dies lehnte die Stadt Oberursel mit der Begründung ab, dass durch die entstehenden Stolperfallen der störungsfreie Gemeingebrauch für die Fußgänger nicht mehr gewährleistet sei. Die hiergegen vom E-Auto-Halter erhobene verwaltungsgerichtliche Klage wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main abgewiesen.
heise.de, golem.de, hessen.de
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