Endet der Umweltbonus für PHEV bereits 2022?
Das Bundeswirtschaftsministerium will die staatlichen Zuschüsse für Plug-in-Hybride Medienberichten zufolge bereits zum Ende dieses Jahres komplett streichen – anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen. Auch zur Förderung der Elektroautos ab 2023 gibt es nun erste Zahlen.
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Zunächst hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) über ein Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Grüne), an Abgeordnete der Ampel-Koalition berichtet. Demnach soll die Förderung für Batterie-elektrische Autos ab dem 1. Januar 2023 bis zum vereinbarten Auslaufen im Jahr 2025 schrittweise gesenkt werden. Eine Verlängerung der PHEV-Förderung ist aber nicht geplant – damit wären die Plug-in-Hybride nur noch bis Jahresende förderfähig.
Später bestätigte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck selbst die Pläne. „Wir wollen bei der künftigen Förderung von E-Autos den Fokus schärfen und stärker auf Klimaschutz ausrichten“, sagte Habeck der Funke-Mediengruppe. „Plug-in-Hybride sind unserer Meinung nach marktgängig und brauchen keine öffentliche Förderung mehr.“
Für die PHEV-Kunden bedeutet das, dass ihr Fahrzeug noch in diesem Jahr geliefert und zugelassen werden muss, wenn sie die Förderung erhalten wollen. Der Zuschuss von bis zu 6.750 Euro für Plug-in-Hybride ist an das Zulassungsdatum gebunden. Da einige Hersteller aufgrund der Nachfrage und der Lieferschwierigkeiten eine Auslieferung 2022 nicht mehr garantieren können, haben sie mitunter Bestellstopps für ihre Plug-in-Hybride verhängt.
Vorschlag noch nicht innerhalb der Regierung abgestimmt
Ob es tatsächlich so kommt, ist aber noch offen: Bisher handelt es sich nur um einen Vorschlag aus dem BMWK. Diese sind aber noch nicht innerhalb der Koalition abgestimmt und sollen nun in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben werden. Änderungen sind also noch möglich. Ende vergangenen Jahres hatte der neue Wirtschaftsminister Habeck die ursprünglich bis Ende 2021 befristete Regelung um ein Jahr verlängert – und bereits damals angekündigt, die Förderung für 2023 überarbeiten zu wollen.
Auch zu der künftigen Förderhöhe der BEV und FCEV gibt es nun konkrete Zahlen: Der Bundesanteil soll 2023 noch 4.000 Euro betragen, 2024 und 2025 dann nur noch 3.000 Euro. Über 2025 hinaus soll es gar keine Zuschüsse mehr für den Kauf von Elektroautos geben. Die Mindesthaltedauer der E-Fahrzeuge soll wie bereits im Februar durchgesickert von sechs auf zwölf Monate steigen.
Wie das BMWK mitteilt, ist auch eine Änderung der Förderung beim Leasing geplant. Bislang wurden Elektroautos entsprechend ihrer Laufzeit gefördert. Bei bis zu 11 Monaten gab es bis zu 1.500 Euro, bei 12 bis 23 Monaten 3.000 Euro und bei einer Laufzeit von über 23 Monaten bis zu 6.000 Euro. Mit der neuen Regelung soll ab 2023 die Förderung für Leasingfahrzeuge bei einer Laufzeit von unter 12 Monaten gestrichen werden. Für die Leasingdauer von 12 bis 23 Monaten soll es für 2023 2.000 Euro und für 2024 und 2025 noch 1.500 Euro geben. Bei einer Laufzeit von über 23 Monaten sollen es für 2023 4.000 Euro und für 2024 sowie 2025 3.000 Euro sein. Das Leasing von Plug-in-Hybriden würde analog zum Kauf nicht mehr gefördert werden.
Zudem soll mit der Umweltbonus-Reform wohl auch die Bemessungsgrundlage geändert werden. Bisher ist der Netto-Listenpreis des zugrundeliegenden Basismodells ausschlaggebend – Sonderausstattung wird also nicht hinzugerechnet. Künftig soll sich die Förderhöhe am Gesamtfahrzeugpreis (brutto) inklusive Sonderausstattung orientieren. Wenn der Förderdeckel – wie in den Berichten genannt wird – bei 65.000 Euro bleibt, aber künftig der Brutto-Gesamtpreis anstelle des Netto-Listenpreises zählt, käme das faktisch einer Absenkung der Obergrenze gleich.
Im Ampel-Koalitionsvertrag hieß es noch, dass ab dem 1. Januar 2023 nur noch Fahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Gerade letzteres wurde bei den Plug-in-Hybriden immer wieder angezweifelt, da nicht belegt werden kann, wie viel wirklich rein elektrisch gefahren wird und wie oft der Verbrenner zum Einsatz kommt.
Daher war eigentlich erwartet worden, dass die PHEV-Förderung über eine elektrische Mindestreichweite und den rein elektrischen Fahranteil definiert wird – bei unserer Online-Konferenz „electrive.net LIVE“ im Januar hatte der VDA etwa das OBFCM (On-Board Fuel Consumption Monitoring) als mögliche Datenquelle ins Spiel gebracht – aber direkt auf praktische Probleme und fehlende gesetzliche Regelungen hingewiesen.
Das sieht man offenbar auch im Bundeswirtschaftsministerium so: „Eine Förderung von Plug-in-Hybridfahrzeugen in Abhängigkeit von der elektrischen Fahrleistung hätte zu unverhältnismäßig hohem Aufwand geführt und wurde deshalb verworfen“, wird aus dem Schreiben von Kellner zitiert.
Während die Zukunft des Umweltbonus mit dem Bekanntwerden der Pläne des Ministeriums nun etwas klarer wird, gibt es an anderer Stelle noch Fragen – der Umweltbonus ist schließlich nicht das einzige eMobility-Förderinstrument. Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP zum Beispiel auch vereinbart, dass auch die Dienstwagenbesteuerung angepasst werden soll. PHEV sollen nur noch dann „privilegiert“ werden (Stichwort 0,5 statt 1 Prozent), wenn sie zu mehr als 50 Prozent elektrisch fahren. Ist das nicht der Fall, greift die Regelbesteuerung von einem Prozent. Ob diese Maßnahme nun auch vom Tisch ist, bleibt vorerst unklar.
Update 18.04.2022: Das BMWK führt seine Pläne nun offiziell auf seiner Website auf. Die dort genannten Informationen stimmen mit den oben zitierten Berichten überein. So werden auch die Planungen für die neue Bemessungsgrundlage bestätigt: „Die bislang verwendeten unterschiedlich hohen Fördersätze für Fahrzeuge oberhalb und unterhalb einer bestimmten Preisschwelle entfallen. Künftig soll der der Gesamtfahrzeugpreis (GFP, brutto, inkl. Sonderausstattung) darüber entscheiden, ob ein Auto eine Förderung erhält oder nicht. Der Förderdeckel soll weiterhin bei 65.000 Euro liegen – allerdings GFP.“
Derzeit befindet sich der Entwurf des BMWK noch innerhalb der Regierung in der Ressortabstimmung. Diese soll laut dem Ministerium „zügig“ abgeschlossen werden. Danach muss die Regelung noch die beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission durchlaufen. „Inkrafttreten soll sie Mitte des Jahres. Änderungen im Laufe des Verfahrens sind noch möglich“, so das Ministerium.
spiegel.de, tagesschau.de, faz.net, heise.de, twitter.com (BMWK), bmwi.de (Update)
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