Thüringen erhöht Förderung für Ladesäulen und E-Nfz
Das Thüringer Umweltministerium verbessert die staatliche Förderung für die Installation von Ladesäulen für E-Autos sowie die Anschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen. In beiden Fällen steigen die Fördersätze bzw. die Obergrenzen. Auch bei H2-Tankstellen gibt es mehr Geld.
Wie ein Sprecher des Landesumweltministeriums gegenüber der Nachrichtenagentur DPA angab, sei die Förderrichtlinie des Landes „unter anderem der Kostenentwicklung angepasst worden“. In diesem Jahr stünden für Projekte aus der Förderrichtlinie rund 1,5 Millionen Euro aus der Landeskasse zur Verfügung.
Der Fördersatz für öffentliche Ladepunkte steigt in Thüringen auf maximal 60 Prozent der Investitionssumme, dafür sinken die Obergrenzen leicht: Maximal werden je nach Ladeleistung zwischen 2.500 und 20.000 Euro gewährt. Bisher waren es bis zu 3.000 Euro für einen AC-Ladepunkt, 12.000 Euro für DC bis 100 kW (künftig 10.000 Euro) und bis zu 30.000 Euro für einen DC-Ladepunkt mit 100 kW oder mehr.
Der Anschluss an das Niederspannungsnetz wird mit bis zu 10.000 Euro, der Anschluss an das Mittelspannungsnetz mit bis zu 100.000 Euro gefördert. Bisher waren es hier 5.000 Euro (Niederspannung) bzw. 50.000 Euro (Mittelspannung). In beiden Fällen werden ebenfalls bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erstattet.
Für den Kauf oder die Umrüstung von elektrischen Nutzfahrzeugen steigt der staatliche Finanzierungsbeitrag auf bis zu 100.000 Euro bei Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen, bei größeren Fahrzeugen auf bis zu 200.000 Euro. In letztgenanntem Fall waren es bisher maximal 100.000 Euro, die Obergrenze ist nun also doppelt so hoch. Bei den Nutzfahrzeugen mit 3,5 bis 7,5 Tonnen (bisher maximal 30.000 Euro) fällt die Erhöhung sogar noch größer aus.
Zudem gibt es einen Zwischenstand: Seit Beginn des Förderprogramms im Jahr 2019 sind dem Sprecher zufolge 148 öffentliche Ladepunkte unterstützt worden, zudem die Anschaffung von 90 E-Fahrzeugen.
Neben der Infrastruktur für Batterie-elektrische Fahrzeuge wird auch die FCEV-Infrastruktur künftig stärker gefördert: Für Wasserstoff-Tankstellen beträgt der Fördersatz bis zu 75 Prozent der Investitionsausgaben. Die Obergrenze liegt bei 750.000 Euro.
heise.de, thueringen.de, thueringen.de (Richtlinie als PDF)
0 Kommentare