Staat weist kaum Flächen für Ladesäulen aus
Die öffentliche Hand weist potenzielle Flächen für Ladesäulen bislang kaum aus. Die vom Bund in Auftrag gegebene Plattform „Flächentool“, die Besitzer von Flächen mit Ladesäulenbetreibern zusammenbringen soll, enthält laut einem Medienbericht noch keine Liegenschaften des Bundes.
Wie das „Handelsblatt“ schreibt, haben die Bundesländer lediglich drei Liegenschaften hinterlegt, bei Landkreisen sind es zwölf Flächen. Die meisten Angebote wurden demnach von Kommunen eingestellt, dabei soll es sich um rund 700 Liegenschaften handeln. Das „Handelsblatt“ verweist aber darauf, dass es in Deutschland fast 11.000 Kommunen gibt – die Quote der Kommunen, die bereits Liegenschaften im „Flächentool“ eingepflegt haben, ist also sehr gering.
Das „Flächentool“ wurde von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur entwickelt, damit Grundstück-Eigentümer auf der Suche nach Ladesäulen-Partnern ihre Flächen dort anbieten und mit den Unternehmen in Kontakt kommen können. Andersherum sollten Flächen-Suchende über die dortigen Inserate die eigene und oft langwierige Suche abkürzen können. Die schwarz-rote Bundesregierung wollte eigentlich bis Ende 2020 eigene Flächen für den Ladesäulenausbau identifizieren und im Tool hinterlegen.
Einzelne Charge Point Operator und auch der Verband BDEW haben in der Vergangenheit immer wieder geklagt, dass die Standort- und Flächensuche den Infrastrukturausbau massiv behindert und zu einem Flaschenhals geworden ist. Auch in dem „Handelsblatt“-Artikel werden entsprechende Beispiele genannt. So fordert der BDEW, dass das „Flächentool“ zeitnah „mit Leben gefüllt werden“ und die öffentliche Hand zur Anzeige ihrer Liegenschaften bewegt werden müsse.
Das BMDV teilte dem „Handelsblatt“ mit, dass der Bund über die Ausschreibung des Deutschlandnetzes 200 unbewirtschaftete Rastanlagen an Autobahnen einbringe – da diese Flächen aber Teil der Ausschreibung und nicht zur freien Verfügung sind, fehlen sie wohl im „Flächentool“. Die Bereitstellung weiterer bundeseigener Liegenschaften sei „Gegenstand einer Überarbeitung des Masterplans Ladeinfrastruktur“.
Auch bei der Nationalen Leitstelle, die über die bundeseigene NOW GmbH dem Bundesverkehrsministerium unterstellt ist, ist die Lage bekannt. Bereits bei unserer Online-Konferenz „electrive.net LIVE“ im Januar appellierte Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteam der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, an die Kommunen. „Der Bund kann nicht von Berlin aus in Süddeutschland ein Konzept für das Quartiersladen vorgeben. Das muss vor Ort geschehen“, so Pallasch damals. „Die Kommune muss die Verantwortung dafür übernehmen, dass es genügend Ladeinfrastruktur vor Ort gibt. Das geht nicht nur mit dem heutigen Prinzip der Freiwilligkeit, da brauchen wir verbindliche Maßnahmen.“
Solche verbindlichen Maßnahmen könnten in dem für Sommer 2022 angekündigten Masterplan 2.0 folgen. Dieser enthält in seiner derzeitigen Form als Referentenentwurf 74 Maßnahmen, mit der die Ladeinfrastruktur vorangebracht werden soll. Einer der Vorschläge aus dem BMDV: Der Bund untersucht bis Dezember 2022, wie er Flächen in seinem Eigentum für den Aufbau von Ladeinfrastruktur zur Verfügung stellen kann – in der Folge soll ein Verfahren zur Ausschreibung solcher Bundesflächen entwickelt werden, Ähnliches gilt für die Länder.
Das Problem ist also erkannt – wenn auch erst nach dem Regierungswechsel. Klar ist aber: Wenn bis Dezember 2022 geprüft und dann ein Verfahren entwickelt werden soll, klingt das nicht so, als ob im „Flächentool“ zeitnah bundeseigene Flächen hinzukommen dürften.
handelsblatt.com
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