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Bundesförderung von Ladeinfrastruktur in der Flotte – Conrad Hammer bei „electrive.net LIVE“

Conrad Hammer, kommissarischer Leiter Team Fördern bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, stellte in seinem Vortrag bei „electrive.net LIVE“ die aktuellen Förderprogramme des Bundes für Flotten vor, konkret die KfW-Programme 439 und 441.

Dort stehen bis zu 350 Millionen Euro für Flottenanwendungen und Beschäftigte zur Verfügung – analog zur privaten „Wallbox-Forderung“ (KfW 440) werden pauschal 900 Euro je Ladepunkt gefördert.

„Wir haben versucht, mit der Pauschale eine niederschwellige Förderung zu bieten“, sagte Hammer. „Aus diesem Grund haben wir auch die De-minimis-Förderung gewählt.“ Zudem sei man „in intensiven Diskussionen“, den Umsetzungszeitraum von 12 Monaten zu verlängern – „eher in Richtung 18 Monate“, wie der Leitstellen-Manager berichtet.

Anträge sind offiziell bis Ende 2022 möglich – oder bis das Budget vergeben ist. Hammer geht nach eigenen Worten davon aus, dass es „bis weit in dieses Jahr“ möglich sein wird. Was er nicht sagt: Womöglich nicht bis zum 31. Dezember. Ziel der Förderung sind eher kleine und mittlere Unternehmen, nicht die Großkonzerne.

Was auf dem Papier gut klingt, hat in der Praxis aber Haken. Inno2fleet-Manager Roddelkopf bestätigte zwar, dass besonders KMU die Förderung nachfragen, aber: „Wie bei der privaten Wallbox-Förderung ist die Ökostrom-Nutzung Pflicht. Kleine Unternehmen haben aber an ihrem Produktionsstandort keinen Ökostrom-Vertrag und schließen nicht für zwei Ladepunkte einen gesonderten Stromvertrag mit eigenem Zähler ab.“

Ein anderer Punkt: Für Kommunen gilt zwar auch der Fördersatz von 900 Euro pauschal je Ladepunkt – sie werden aber erst ab zehn Ladepunkten gefördert. Im Chat merkt Konferenz-Teilnehmer Holger Kesten an, dass das für „mittlere Kommunen bereits eine deutliche Hürde“ sei. Kesten weiß vermutlich, wovon er spricht: Er ist Klimaschutzmanager E-Mobilität bei der Stadt Sindelfingen.

Mitnahme-Effekte wie bei der privaten Wallbox-Fördeurng (die teilweise in Anspruch genommen wurde, obwohl keine E-Auto-Anschaffung geplant ist) sieht Hammer bei der Förderung der Flotten-Ladepunkte nicht – die Unternehmen würden sich meist nur dann um die Ladeinfrastruktur kümmern und dafür Geld ausgeben, wenn diese auch genutzt werden soll. Dafür sieht er eine andere Herausforderung: Die Förderung ist so ausgelegt, dass an den Ladepunkten nur Firmenfahrzeuge oder Beschäftigte laden sollen. „Die Förderung ist nicht dazu gedacht, dass etwa ein Hotel seine Tiefgarage mit Ladepunkten für Kunden ausstattet – oder die Ladestation zufällig so auf dem Unternehmensparkplatz installiert ist, dass der Besucher auch noch daran laden kann“, sagt Hammer.

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