5. Befragung zur Umrüstung von DC-Ladestationen und des geplanten Aufbaus
Die Fachgruppe Recht des Technologieprogramms „IKT für Elektromobilität“ hat die Auswertung zum 5. Fragebogen im Hinblick auf die Umrüstung des Bestandes von DC-Ladestationen und des geplanten Aufbaus konformitätsbewerteter DC-Ladestationen mit DC-Messgeräten in Deutschland veröffentlicht.
Die Befragung bezieht sich ausschließlich auf ganzheitliche Gleichstrom-Messsysteme. D. h., es sind solche Systeme gemeint, die einem Verwender(CPO/ EMP/ Endkunde) erlauben, über bereitgestellte Hilfsmittel, die erfassten Messwerte zu einem Ladevorgang unter Einhaltung der Anforderungen aus den dazugehörigen in Deutschland geltenden Gesetzen (Mess- und Eichgesetz – MessEG, Mess- und Eichverordnung – MessEV) eichrechtskonform überprüfen zu können, so dass der Verbraucherschutz gewährleistet ist.
Die in dieser Erhebung erfassten Daten werden anonymisiert ausgewertet und veröffentlicht. Sie dienen als Orientierungshilfe für die Landeseichbehörden und Konformitätsbewertungsstellen, für das Bundeswirtschaftsministerium aber ebenso für die Marktteilnehmer, die auf diese Weise einen Überblick über die allgemeine Marktentwicklung erhalten.
6 der Hersteller, die sich an der Umfrage beteiligt haben, bejahen, dass sie das Konformitätsbewertungsverfahren abgeschlossen haben. Darunter befinden sich sowohl Hersteller von Messgeräten wie von Ladesäulen. Im Juli 2021 (und damit nach Abschluss der Umfrage) haben zwei weitere Hersteller von Ladesäulen die Baumusterprüfbescheinigung erhalten. Somit kann die Zahl 6 auf 8 erhöht werden. Von den 11 Unternehmen, die zum Stand der Erhebung (März – Mai 2021) das Konformitätsbewertungsverfahren noch nicht abgeschlossen hatten, können nun diese zwei Unternehmen herausgenommen werden, so dass noch 9 verbleiben.
Von den 11 Unternehmen, die sich im Mai 2021 noch im Konformitätsbewertungsverfahren befanden (9 davon befinden sich – wie erwähnt – weiterhin im Verfahren) wurden Verfahrensdauern von 3, 6, 8, 9, 24 und sogar 48 Monaten genannt. Bei den kürzeren Zeiten handelt es sich um Unternehmen, die das Verfahren erst vor Kurzem begonnen haben. Die Verfahrensdauer von unglaublich erscheinenden vier Jahren bis zum Erlangen der Baumusterprüfbescheinigung erscheint erschreckend lang. Von einem Hersteller wird geäußert, dass das erste Verfahren zwar lange (26 Monate) gedauert habe, dass für die Folgeverfahren für weitere Produkte jedoch deutlich kürzere Zeiträume von 6-9 Monaten erwartet werden. Dies drückt die allgemeine Hoffnung aus, dass mit dem durch die ersten Verfahren eingetretenen Lerneffekten sowohl auf Seiten der Hersteller wie auf Seiten der Konformitätsbewertungsstellen eine deutliche Beschleunigung der Verfahren eintreten möge. Auch möge es weniger als in den nun abgeschlossenen Verfahren dazu kommen, dass sich im laufenden Verfahren die Anforderungen ändern.
Alle Ergebnisse und Details der Umfrage können Sie hier herunterladen.
0 Kommentare