NRW legt Millionen-Förderung für HPC-Parks auf
Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Förderaufruf für größere Schnellladeparks veröffentlicht und stellt hierfür zehn Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, Schnelllader vor allem dort zu schaffen, wo Bürgerinnen und Bürger ohnehin ihr Fahrzeug abstellen – etwa auf bestehenden Parkflächen vor Supermärkten, Einkaufszentren, Schwimmbädern oder Fitnessstudios.
Konkret fördert das Land NRW öffentlich zugängliche Schnellladepunkte ab 50 kW Leistung mit bis zu 10.000 Euro pro Ladepunkt. Für Schnelllader ab 100 kW Leistung stehen bis zu 20.000 Euro Förderung pro Ladepunkt zur Verfügung. Ebenfalls förderfähig sind die erforderlichen Netzanschlüsse (Niederspannugn bis zu 10.000 Euro, Mittelspannung bis zu 100.000 Euro) sowie die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher. Sowohl bei den Ladepunkten als auch den Netzanschlüssen liegt die maximale Förderquote bei 60 Prozent. Je Standort müssen mindestens vier Ladepunkte installiert werden, um laut dem NRW-Wirtschaftsministerium die Klassifizierung als „Schnellladepark“ zu erfüllen.
Die Ladepunkte müssen dem Mess- und Eichgesetz entsprechen und die Ladesäulenverordnung einhalten – im Falle der LSV ist wichtig, wann der geförderte Ladepark in Betrieb geht: Bis Ende Juni 2023 ist noch kein Kartenterminal nötig, ab dem 1. Juli 2023 hingegen schon. Weitere Auflagen sind die Mindestbetriebsdauer von sechs Jahren, eine „Preisangabe für das Ad-hoc-Laden an der Ladeeinrichtung oder in unmittelbarer Nähe“, die Verwendung von Ökostrom und die öffentliche Zugänglichkeit. Nur bei 24/7-Zugang gibt es die volle Förderhöhe. Ist der Ladepunkt mindestens zwölf Stunden an Werktagen zugänglich, halbiert sich der Fördersatz.
Mit 2,9 Millionen Euro hat der Regierungsbezirk Düsseldorf den größten Anteil des Budgets zur Verfügung. Es folgen Köln (2,5 Millionen Euro), Arnsberg (1,99 Millionen Euro), Münster (1,46 Millionen Euro) und Detmold (1,15 Millionen Euro). Anträge sind ab sofort bis zum 30. Juni 2022 möglich. Die Antragstellung muss vor Vertragsabschluss erfolgen.
Damit liegt die NRW-Förderung in etwa auf dem Niveau der im April überarbeiteten Ladesäulen-Förderung in Thüringen. In dem ostdeutschen Bundesland werden DC-Lader bis 100 kW mit bis zu 10.000 Euro gefördert (oder 60 Prozent der Investitionssumme). Bei den HPC mit 100 kW udn mehr gibt es in Thüringen mit bis zu 30.000 Euro allerdings mehr Fördergeld als in Nordrhein-Westfalen.
„Für den weiteren Markthochlauf der Elektromobilität müssen wir Lademöglichkeiten dorthin bringen, wo Fahrerinnen und Fahrer sie brauchen: Während sie einkaufen, Sport treiben oder andere Dinge erledigen“, sagt NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). „Mit unserer gezielten Förderung von Großprojekten für mehr Schnellladeparks machen wir elektrisches Fahren noch attraktiver und unser Land unabhängiger von der Nutzung fossiler Kraftstoffe.“
Bereits Anfang April hatte das Land Nordrhein-Westfalen eine Neufassung der Förderrichtlinie „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ auf den Weg gebracht. Im Rahmen von „progres.nrw“ werden unter anderem private Ladepunkte in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gefördert.
wirtschaft.nrw (Mitteilung), elektromobilitaet.nrw (Übersicht), nrw.de, foerderportal.nrw.de (Antragsportal)
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