Baden-Württemberg fördert urbane Schnellladehubs
Das Verkehrsministerium Baden-Württembergs hat einen Förderaufruf zur Errichtung von urbanen Schnellladehubs veröffentlicht. Gegenstand der Förderung ist die Beschaffung und Errichtung neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses in Baden-Württemberg.
Gefördert wird nur der Aufbau von neuen urbanen Schnellladehubs mit mindestens acht bis maximal 20 neuen DC-Ladepunkten mit mindestens 75 kW Ladeleistung pro Ladepunkt – also Ladesäulen mit 150 kW, welche die Leistung bei der Belegung beider Ladepunkte teilen.
Das Verkehrsministerium spricht zwar von dem offiziell ersten Förderaufruf, praktisch gab es bereits eine ähnliche Förderung: In dem Projekt USP-BW hat EnBW mit Förderung des Landes bereits Schnellladehubs in zahlreichen Städten des Bundeslandes errichtet.
Um als Schnellladehub zu gelten, müssen die neuen Ladepunkte „unmittelbar aneinander angrenzen“. Eine Aufteilung auf verschiedene Bereiche eines Parkplatzes oder Geländes ist also nicht erlaubt. Zudem ist eine Bedingung, dass die Ladepunkte 24/7 zugänglich sind. Das ist für Ladepunkte, die etwa auf Parkplätzen des Einzelhandels entstehen, besonders relevant.
Zusätzlich können optional öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer geringeren Ladeleistung und weitere Angebote für nachhaltige Mobilität im Rahmen des Aufbaus von urbanen Schnellladehubs gefördert werden.
In allen Fällen liegt die maximale Förderquote bei 50 Prozent. Normal-Ladepunkte bis 22 kW (AC und DC) werden mit bis zu 2.500 Euro gefördert. Bei DC-Ladepunkten bis 100 kW sind es maximal 10.000 Euro, über 100 kW 20.000 Euro. Der Anschluss an das Niederspannungsnetz wird mit bis zu 10.000 Euro bezuschusst, beim Anschluss an die Mittelspannung sind es 100.000 Euro. Die Kombination Pufferspeicher mit Netzanschluss wird ebenfalls gefördert.
Zudem gibt es noch eine Besonderheit: „Auf Grundlage des Aspektes der Wirtschaftlichkeit wird für die Errichtung neuer Ladeinfrastruktur ein Auswahlverfahren durchgeführt (Ranking). Der Antrag, bei dem relativ zu den anderen Anträgen die maximal mögliche Förderung am meisten unterschritten wird, erhält dabei eine bessere Platzierung im Ranking“, schreibt das Verkehrsministerium des Landes in der Mitteilung. Und: Es müssen mehr als 500 Menschen in dem Quadratkilometer rund um den Hub leben. Damit sind Schnellladehubs an Autobahnen (Raststätten oder Rastplätze) nicht förderfähig.
Anträge müssen bis spätestens 22. August 2022 eingereicht werden.
baden-wuerttemberg.de (Mitteilung), baden-wuerttemberg.de (Förderaufruf als PDF)
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