Sonderabschreibung für E-Nfz und E-Cargobikes ist unzulässig

Die geplante Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Elektro-Nutzfahrzeuge und E-Lastenfahrräder in Deutschland wurde laut einem Medienbericht von der EU-Kommission als verbotene Beihilfe eingestuft.

2019 hatte die Regierung (damals noch die Große Koalition) ein Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen. Ein Bestandteil war, dass Unternehmen 50 Prozent des Kaufpreises von E-Nutzfahrzeugen (worunter in diesem Fall auch E-Lastenfahrräder fallen) im Jahr der Anschaffung sofort von der Steuer absetzen dürfen. Die EU-Kommission hat die Sofortabschreibung nun aber als verbotene Beihilfe eingestuft, wie das Bundesfinanzministerium auf Anfrage der „WirtschaftsWoche“ mitteilte.

Laut dem Ministerium wären „unter Umständen eine Reihe von Nachweis-, Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten“ nötig, um die Vorgaben des EU-Beihilferechts doch noch zu erfüllen. Das ist aber laut dem Bericht nicht geplant, um den Unternehmen und Finanzämtern den bürokratischen Aufwand zu sparen.

Der Lösungsansatz des inzwischen FDP-geführten Finanzministeriums: Deutschland setzt sich in Brüssel für eine Lockerung der Vorschriften ein. Deutschland habe „Verfahrensvereinfachungen hinsichtlich der hohen Anforderungen an steuerliche Beihilfen angeregt“, so das Bundesfinanzministerium.

Die Union, inzwischen bekanntlich in der Opposition, nutzt die Entscheidung aus Brüssel für Kritik an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Scholz habe als damaliger Finanzminister die Sonderabschreibung „offenbar schlecht vorbereitet“, kritisiert der CSU-Finanzpolitiker Sebastian Brehm in der „WiWo“. Ärgerlich sei auch, dass das Bundesfinanzministerium mit der schlechten Nachricht erst auf Anfrage herausrücke.

Kritik kommt auch von den Grünen (2019 in der Opposition und inzwischen Koalitionspartner) – allerdings an die EU. Es sei wichtig, Anreize für sparsame und ressourcenschonende E-Fahrzeuge zu setzen, sagt der grüne Bundestagsabgeordnete Sascha Müller.
wiwo.de

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