Audi verklagt Nio

Audi hat bei einem Münchener Gericht Klage gegen den chinesischen Elektroauto-Hersteller Nio wegen der Verletzung von Markenrechten eingereicht, wie das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Konzernkreise berichtet. Der Grund: Audi sieht bei den Modellbezeichnungen der Nio-SUV ES6 und ES8 eine zu große Ähnlichkeit zu seinen eigenen Limousinen-Modellen S6 und S8.

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Update 08.09.2022: Audi erhöht offenbar im Markenstreit mit dem aufstrebenden chinesischen Elektroauto-Hersteller Nio den juristischen Druck. Nachdem Audi bereits bei einem Münchener Gericht Klage gegen Nio wegen der Verletzung von Markenrechten bei den Modellbezeichnungen ES6 und ES8 eingereicht hatte, monierte Audi laut „Spiegel“ nun beim Amt der EU für Geistiges Eigentum auch eine Markenrechtsverletzung durch den ES7 von Nio. Hat Audi mit seinen Klagen Erfolg, muss Nio seine ES-Reihe in Europa womöglich umbenennen.

Update 09.12.2022: Der Markenstreit zwischen Audi und dem aufstrebenden chinesischen Elektroauto-Hersteller Nio geht in die nächste Runde. Nachdem Nio den Namen seines Elektro-SUV ES7 kurz vor der Markteinführung in Europa wegen der Klage von Audi in EL7 geändert hatte, stört sich Audi weiterhin an den Nio-Modellnamen ES6 und ES8 wegen der angeblich zu großen Ähnlichkeit zu den eigenen Modellen S6 und S8. Nach Informationen der „Automobilwoche“ gelang auch an einem weiteren angesetzten Verhandlungstag am 6. Dezember vor dem Landgericht München I keine Einigung. Ein Urteil könnte Anfang 2023 fallen. Dass der Streit damit vom Tisch ist, sei allerdings unwahrscheinlich: Bei einer Niederlage wollen beide Unternehmen in die nächste Instanz gehen.

Update 20.01.2023: Das Landgericht München I hat im Markenstreit zwischen Audi und Nio zugunsten von Audi entschieden und Nio die angegriffene Werbung untersagt. Konkret geht es um die Nio-Modellnamen ES6 und ES8, bei denen Audi eine zu große Ähnlichkeit zu seinen Modellen S6 und S8 beklagt. Das sieht auch das Gericht so. Der zusätzliche Buchstabe „E“ in den Modellbezeichnungen von Nio biete „keine hinreichende Unterscheidungskraft“. Der Buchstabe „E“ in Verbindung mit einem Produkt sei nämlich aktuell als Abkürzung für „Elektro“/ „elektronisch“ quasi allgegenwärtig. Der Buchstabengebrauch betreffe sämtliche Lebensbereiche (z.B. als E-Akte das Gericht), insbesondere aber auch den Automobilbereich, so das Gericht.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig – wie im Dezember berichtet, hatten bereits beide Seiten angekündigt, im Falle einer Niederlage in die nächste Instanz gehen zu wollen.. Den Namen seines E-SUVs ES7 hatte Nio in Europa bereits auf EL7 geändert.

Update 24.01.2023: Der chinesische Elektroauto-Hersteller Nio gibt sich im Markenrechtsstreit mit Audi wie angekündigt nicht geschlagen. Nachdem das Landgericht München I kürzlich zugunsten von Audi entschieden hatte, legte Nio nun laut einem Bericht der „Automobilwoche“ gegen dieses Urteil Berufung ein. Ausgang offen.

„Wir halten das Urteil für fehlerhaft“, sagte Hui Zhang, Vice President der Nio Group. „Unser zentraler Punkt ist, dass aus Kundensicht, jeder, der ein Auto kauft, sich im Vorfeld informiert: im Internet, über Prospekte und Artikel in Fachzeitschriften usw. Niemand entscheidet sich zufällig für ein SUV von Nio, wenn er eine S-Limousine von Audi möchte und umgekehrt.“ Man sehe nach wie vor keine Verletzung der Audi-Markenrechte durch Nio und wolle daher diese Frage grundsätzlich klären.

Update 27.02.2023: Im Markenstreit zwischen Audi und Nio hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum nun zugunsten von Nio entschieden. Die EU-Behörde sieht in den Nio-Modellnamen ES8 und ES6 keine Verwechslungsgefahr mit den Audi-Modellbezeichnungen S8 und S6 und wies einen entsprechenden Antrag von Audi ab. Die Modellnamen von Nio bleiben also in der EU vorerst erlaubt. Audi will allerdings Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.

Zudem wird mit der Entscheidung der EU-Behörde nicht das oben beschriebene Urteil des Landgerichts München I aufgehoben, das in der Frage dieser Modellbezeichnungen zugunsten von Audi entschieden hatte – und gegen das Nio Berufung einlegt.

Update 21.07.2023: Der zwischenzeitlich schon in den Hintergrund geratene Markenrechtsstreit zwischen Audi und Nio geht gleich an zwei Fronten weiter: Wie die „Automobilwoche“ erfuhr, wurde die Berufung von Nio vor dem Oberlandesgericht München gegen das Urteil des Landgerichts München vom 19. Januar 2023 zugunsten von Audi zugelassen, so dass die Anwälte von Audi und Nio sich im Januar 2024 ein weiteres Mal im Gerichtssaal treffen werden.

Auch das Verfahren auf EU-Ebene geht in eine neue Runde. Hier hatte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum im Februar 2023 (siehe Update 27.02.2023) zugunsten von Nio entschieden. Dagegen wiederum hat sich Audi gewehrt – mit Erfolg. Die Erste Beschwerdekammer des EUIPO entschied laut „Automobilwoche“ am 12. Juli, dass die Entscheidung zugunsten von Nio teilweise aufgehoben wird. Nio will sich damit nicht geschlagen geben. „Wir werden uns die Gründe für diese Entscheidung genau ansehen und behalten uns weitere rechtliche Schritte vor“, so der chinesische Hersteller auf Anfrage.

Update 15.04.2024: Der Markenstreit zwischen Audi und Nio könnte nach fast zweieinhalb Jahren vorbei sein. Das Oberlandesgericht München hat Audi Recht gegeben – wie schon zuvor das LG München. Nio bliebe nur noch der Gang vor den Bundesgerichtshof. Ob der chinesische Hersteller diesen Weg geht, ist noch nicht bekannt. Was zu dem Urteil bekannt ist, haben wir in diesem Artikel aufbereitet.
handelsblatt.com, spiegel.de (Update), automobilwoche.de (Update II), justiz.bayern.de (Update III), automobilwoche.de (Update IV), cnevpost.com, automobilwoche.de (beide Update V), automobilwoche.de (Update VI)

11 Kommentare

zu „Audi verklagt Nio“
Daniel
20.06.2022 um 09:46
Was ne unfassbar peinliche Aktion...
Tom
20.06.2022 um 11:49
...dem kann ich nur zustimmen. Ich hoffe Audi verliert den Prozess!
Ali G.
21.06.2022 um 05:59
Mimimi ala Audi...Ich denke es soll ehr ein Warnschuss sein sich nicht auf den EU-Markt breit zu machen.
TitanManfred
09.09.2022 um 08:26
Wenn die Anwälte ins Spiel kommen, zeugt das nur vom Ende der geistigen Handlungsfähigkeit, bzw. der Fähigkeit zu Innovationen! A la CDSU "Bewahrtes" bewahren, was ja nicht gleich Bewährtes ist ...
gerd
09.09.2022 um 09:47
"Vorsprung durch Technik" wurde ja schon lange durch "First Follower" ersetzt. Nun, nachdem Diess weg ist, ein weiterer Schrtt in den alten Sumpf.
Hans-Peter
09.09.2022 um 10:26
Auto verkaufen und bauen funktioniert nicht, also muss Geld her von anderen Autobauern! Audi kann nicht liefern (20 Monate) und hat Probleme mit der Software! Die Werbung die im Moment im Fernsehen läuft mit den nirgendswo Produzierten selbstfahr Modellen ist ein sicheres Zeichen das es runter geht! Die Chinesen werden nicht kommen, die sind schon da und kein Bisschen schlechter als die Deutschen "Edelmarken"! Dafür aber billiger und in Masse! Ansonsten, es gibt keine Europäischen Hersteller ohne Chinesische Teile drin! Akkus kommen sowieso aus China!
H.Dorsch
09.09.2022 um 10:50
Schäm dich Audi Und lerne, dass man durch Leistung Vorsprung gewinnt, nicht durch Rechtsanwälte .. Mit einem NIO kann der Kunde innerhalb 5 Minuten voll weiterfahren, da sind die Audi Fahrer noch am Suchen wo der Stecker hängt ...
Ulf
01.03.2023 um 12:30
Nio hat hier wohl die Sympathien auf ihrer Seite Super Vorsprung der Technik im 20 Jahrhundert
sig
23.01.2023 um 07:32
...an welchemder Audis überhauptein Stecker passt...
Christian
11.09.2022 um 23:34
Korrekt was Audi da macht. Die Nähe zur Audi Bezeichnung kann durchaus gewollt sein, um Marktanteile zu gewinnen. Chinesische Fimen sind keine Underdogs und wissen genauso wie westliche Firmen, wie man einen Markt erobert.
Jensen
25.01.2023 um 18:03
Sobald nur irgendeine einflußreiche Person aus dem Umfeld von Audi ausruft, dass ein anderer Automobilhersteller auch Buchstaben und Zahlen der Standardtastatur nutzt und es vermeintliche Ähnlichkeiten bei den Produktbezeichnungen gibt oder geben könnte, kann man auch nicht anders. Und muß dann eben die Rechtsabteilung in Gang setzen. So oder so dürfte jedenfalls der Name des Wettbewerbers größere Aufmerksamkeit erhalten. Es werden Menschen erstmalig mit der Marke in Kontakt kommen. Audi macht sich somit freiwilig zum Steigbügelhalter. An Hand einer latenten Übereinstimmung bei der "Artikelnummer" dürfte sich wohl nicht die Gefahr ableiten lassen, dass es zu Verwechslungen oder gar zu einer ungewollten Kaufentscheidung kommt. Audi dürfte sich untern Strich eher einen Bärendienst erweisen, zumal Nio auch sicher die rechtlichen Mittel ausschöpfen wird. Der Ausgang des Verfahrens ist für meine Empfinden absolut offen.

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