Bayern startet zweiten Förderaufruf für Ladeinfrastruktur
Im Rahmen des Förderprogramms „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ hat der Freistaat den zweiten Förderaufruf veröffentlicht. Das Budget liegt bei drei Millionen Euro, Anträge sind bis Ende September möglich.
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Gefördert werden Unternehmen, Bürger und Kommunen sowie Landkreise, die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur errichten wollen – auch der dafür erforderliche Netzanschluss ist förderfähig. Anträge können vom 1. Juli 2022 bis 30. September 2022 eingereicht werden.
Es gibt eine wichtige Änderung: Während im Rahmen des ersten Förderaufrufs speziell größere Ladevorhaben mit mindestens zehn Ladepunkten gefördert wurden, soll der zweite Aufruf insbesondere auch kleineren Kommunen Anreize für eine Antragstellung geben. Die Mindestanzahl beantragter Ladepunkte stehe dieses Mal in Abhängigkeit zur Ladeleistung, so Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Sprich: Da an einem Schnelllader in der gleichen Zeit mehr Fahrzeuge geladen werden können, liegt die Schwelle hier niedriger. Wer hingegen AC-Ladepunkte baut, muss mehr Ladepunkte errichten.
Normalladepunkte (3,7 bis 22 kW) werden mit bis zu 40 Prozent oder maximal 2.500 Euro gefördert. Bei Schnellladern zwischen 22 und 100 kW sind es 40 Prozent oder 10.000 Euro je Ladepunkt, über 100 kW werden 40 Prozent oder maximal 20.000 Euro je Ladepunkt gefördert. Eine Ausnahme sind Schnelllader über 100 kW mit einem mindestens 75 kWh großen Pufferspeicher: Hier gibt es 40 Prozent oder maximal 25.000 Euro vom Land.
Beim Netzanschluss sind es ebenfalls durchgängig 40 Prozent. Die Maximalbeträge liegen bei 10.000 Euro je Standort (Niederspannung), 20.000 Euro (Niederspannung mit mind. 75 kWh Pufferspeicher pro Schnellladepunkt) und ebenfalls 20.000 Euro bei Anschluss an die Mittelspannung.
Allerdings kann der prozentuale Fördersatz auf 50 Prozent steigen (die absolute Obergrenze bleibt aber bestehen), sofern die Ladepunkte mindestens ein Zusatzkriterium erfüllen. Dazu zählt etwa der Aufbau von Ladepunkten in Wohnquartieren, intermodale Angebote (etwa auf P+R-Parkplätzen), gesteuertes und lastoptimiertes Laden, die barrierefreie Nutzung oder das Zahlen per Debit/Kreditkarte.
Die weiteren Voraussetzungen entsprechen den üblichen Ansprüchen: Die Ladepunkte müssen im Sinne der aktuellen LSV öffentlich zugänglich sein und müssen mindestens sechs Jahre betrieben werden. Der Maßnahmenbeginn darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen. Die Ladepunkte müssen mit Ökostrom betrieben und mit einer Bodenmarkierung sowie einem Förderhinweis versehen werden. Und natürlich müssen die Ladepunkte für die Landesförderung in Bayern liegen.
„Der erste Förderaufruf war bereits ein voller Erfolg“, sagt Aiwanger laut der Mitteilung seines Ministeriums. „Deshalb investieren wir weiter kräftig in den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Freistaat und stellen für den zweiten Aufruf weitere drei Millionen Euro an Fördermittel zur Verfügung. Mit dem zweiten Förderaufruf gehen wir einen großen Schritt weiter in Richtung einer flächendeckenden, öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Bayern. Wir schaffen weiter konsequent die Voraussetzungen, um nachhaltige Mobilität in Stadt und Land zu ermöglichen.“
Im Mai hatte Bayern zudem ein neues Förderprogramm für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gestartet.
Update 30.08.2022: Der am 1. Juli gestartete zweite Förderaufruf im Programm “Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0″ wird nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gut angenommen. Bereits im ersten Monat des Antragszeitraums seien 535 Ladepunkte mit Fördervolumen von rund 3,8 Millionen Euro beantragt worden. Der Antragszeitraum im Rahmen des zweiten Förderaufrufs endet am 30. September 2022.
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